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EU-Verhandler einigen sich auf umstrittenes Urheberrecht

Archivmeldung vom 14.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Verhandler von EU-Parlament, EU-Kommission und Europäischem Rat haben sich am Mittwoch auf Regeln zum umstrittenen neuen Urheberrecht geeinigt. Das wurde am Abend mitgeteilt. Dazu gehört auch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger.

"Journalisten erhalten damit das Recht, einen größeren Anteil an den Einnahmen zu erhalten, die durch die Online-Nutzung von Presseveröffentlichungen erzielt werden", freute sich die EU-Kommission trotz aller bereits im Vorfeld laut gewordenen Kritik. Bürger würden von den neuen Regeln nicht betroffen, "da sie weiterhin wie gewohnt Links zu Nachrichten setzen und diese teilen können", hieß es in einer Erklärung. Eigentlich sollen Großkonzerne wie Google für das Verbreiten von Textausschnitten von Nachrichten zur Kasse gebeten werden, allerdings hat das in Deutschland auf nationaler Ebene bislang auch noch nicht geklappt. Bestandteil des neuen EU-Urheberrechts sollen wohl auch die umstrittenen "Upload-Filter" sein.

Das neue Urheberrecht stärke die Position von Kreativen gegenüber den Plattformen, "um mehr Kontrolle über die Verwendung ihrer Inhalte zu haben, die von Nutzern auf diesen Plattformen hochgeladen werden", hieß es dazu in der Stellungnahme der EU-Kommission am Mittwochabend. Der Grundsatz einer angemessenen Vergütung für Urheber und ausübende Künstler werde erstmals im europäischen Urheberrecht festgelegt. Welche Details hier in letzter Minute ausgehandelt wurden, war zunächst nicht klar. Im Vorfeld kursierten bereits entsprechende Entwürfe, wonach Plattformbetreiber entweder umfassende Upload-Filter einbauen sollen, um urheberrechtlich geschütztes Material gar nicht erst zuzulassen, oder für die Inhalte haften. Die Einigung muss in den kommenden Wochen noch vom EU-Parlament und den Staaten der Europäischen Union bestätigt werden. Wenn das klappt, hätten die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht zu gießen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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