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Regierung holt Kinder deutscher IS-Anhänger aus Syrien zurück

Archivmeldung vom 19.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kämpfer des Islamischen Staat  (IS / ISIS)
Kämpfer des Islamischen Staat (IS / ISIS)

Lizenz: Islamic State (IS)
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Auswärtige Amt hat laut eines Medienberichts vier Kinder deutscher IS-Anhänger aus Syrien zurückgeführt. Zwei Schwestern (vier und zwei Jahre) sowie ein siebenjähriger Junge aus Kassel seien von ihren Großeltern in Erbil in Empfang genommen worden, berichtet die "Bild" unter Berufung auf eigene Informationen.

Ein Baby (zehn Monate) wird demnach vom Auswärtigen Amt direkt nach Deutschland zurückgeführt, da es an einer lebensbedrohlichen Erkrankung - einem sogenannten Wasserkopf - leidet. Die Berliner Mutter des Kindes bleibe mit ihren weiteren Kindern vorerst in einem von der kurdischen YPG-Miliz betriebenen Camp in Nordsyrien in Haft, schreibt die Zeitung weiter. Der Rückführung vorausgegangen war eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, dort hatten die Angehörigen auf Rückholung ihrer Verwandten gegen das Auswärtige Amt geklagt.

Anders als aus dem Irak, wo Deutschland über eine Botschaft verfügt, zögerte das Auswärtige Amt bislang mit Rückführungen deutscher IS-Angehöriger und deren Kinder aus Syrien. Das Auswärtige Amt argumentierte lange, in Syrien keine konsularische Hilfe leisten zu können, da man dort über keine diplomatische Vertretung verfüge. Zusätzlich hegte man in Berlin Bedenken, durch einen Deal mit der YPG-Miliz die Türkei vor den Kopf zu stoßen, da die Miliz als syrischer Ableger der PKK gilt. Nach Informationen der "Bild" haben weitere Angehörige Klage auf Rückführung ihrer Angehörigen eingereicht. Knapp 100 Kinder befinden sich noch in den nordsyrischen Camps, die aufgrund der Staatsangehörigkeit mindestens eines ihrer Elternteile ein Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft hätten oder diese bereits besitzen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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