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Bericht: Zoll gibt Iran-Überweisung frei

Archivmeldung vom 08.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Grünes Licht (Symbolbild)
Grünes Licht (Symbolbild)

Bild: U. Herbert / pixelio.de

Die umstrittene Barauszahlung an die iranische Regierung verstößt nach Untersuchungen des Zolls nicht gegen deutsche Anti-Terror-Gesetze. Die Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls habe keine konkreten Belege dafür gefunden, dass das Geld in falsche Hände geraten könne, berichtet die Wochenzeitung "Die Zeit". Demnach wird es für die Bundesregierung schwerer, die Transaktion zu blockieren. Hintergrund ist eine Anfrage der Europäisch-Iranischen Handelsbank in Hamburg bei der Bundesbank.

Das Hamburger Institut will sich 300 Millionen Euro bar auszahlen lassen und in den Iran bringen. Der Zoll musste prüfen, ob die Vorschriften zur Bekämpfung der Terrorfinanzierung eingehalten werden. Die US-Regierung hat die Bundesregierung aufgefordert, die Transaktion zu verhindern, weil es Hinweise darauf gebe, dass das Geld an Terroristen weiter gereicht werden solle. Diese Hinweise haben die deutschen Behörden aber offenbar nicht überzeugt. Darüber hinaus hat die Bundesbank ihre Geschäftsbedingungen geändert. Sie kann die Auszahlung auch dann blockieren, wenn sie dadurch beim Erfüllen ihrer Aufgaben eingeschränkt wird. Die Amerikaner haben dem Vernehmen nach gedroht, sie würden Strafmaßnahmen gegen die Bundesbank verhängen, falls diese das Geld auszahlen sollte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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