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Bundesarbeitsgericht: Investor bei Insolvenzen von Nachunternehmen nicht haftbar

Archivmeldung vom 16.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Justitia: großer Zorn über mildes Urteil für Edathy. Bild: Wengert/pixelio.de
Justitia: großer Zorn über mildes Urteil für Edathy. Bild: Wengert/pixelio.de

Das Bundesarbeitsgericht hat am Mittwoch die Klagen zweier Bauarbeiter der Mall of Berlin abgewiesen. Investoren von großen Bauprojekten müssen daher nicht haften, wenn Bauarbeiter wegen der Insolvenz von Nachunternehmern keinen Lohn bekommen haben.

Die rumänischen Bauarbeiter Ovidiu Mindrila und Niculae Hurmuz hatten gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH und Co. KG geklagt. Zuvor waren ihre Klagen, die sie gegen zwei Subunternehmen eingereicht hatten, zu ihren Gunsten ausgegangen. Doch wegen der Insolvenz der Unternehmen erhielten sie kein Geld. Daher klagten sie vor dem Berliner Arbeitsgericht gegen den Bauherrn des Projekts.

In den ersten zwei Instanzen vor dem Berliner Arbeits- und dem Landesarbeitsgericht wurden allerdings ihre Klagen gegen den Investor abgelehnt, da in der bisherigen Rechtsprechung lediglich der Generalunternehmer, nicht der Bauherr haftbar gemacht wurde. Das Bundesarbeitsgericht sollte nun klären, ob Wortlaut und Intention des Gesetzes nicht auch eine andere Interpretation zuließen. Das Gericht blieb in seiner Entscheidung bei der bisherigen Rechtsprechung. "Ich sehe keine Veranlassung und erkenne keine Möglichkeit, anders zu entscheiden", sagte der Richter.

Mindrila und Hurmuz hatten im Herbst 2014 etwa zwei Monate lang auf der Baustelle der Mall of Berlin als Bauhelfer gearbeitet, waren aber nicht bezahlt worden. Sie waren Teil einer Gruppe von rund 30 Rumänen, denen es so erging. Insgesamt sollen sie um rund 30.000 Euro geprellt worden sein. Mindrila und Hurmuz wollten vor dem Bundesarbeitsgericht nun je rund 4000 Euro erstreiten.

Quelle: neues deutschland (ots)

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