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NSU-Prozess: Bundesanwaltschaft fordert lebenslänglich für Beate Z.

Archivmeldung vom 12.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Im NSU-Prozess fordert die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für die Hauptangeklagte Beate Z. wegen zehnfachen Mordes. Das sagte Bundesanwalt Herbert Diemer am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Münchner Oberlandesgericht.

Der Prozess war am 6. Mai 2013 in München vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München gestartet. Angeklagt sind Beate Z. sowie vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer. Z. muss sich unter anderem wegen Mittäterschaft in zehn Mordfällen, besonders schwerer Brandstiftung und Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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