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Union uneins über umfassenden Whistleblower-Schutz

Archivmeldung vom 01.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Jan-Marco Luczak (2019)
Jan-Marco Luczak (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Union ist uneins, wie die EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz in Deutschland umgesetzt werden soll. Dabei geht es um die Frage, ob Hinweisgeber nur geschützt sein sollen, wenn sie Verstöße gegen EU-Recht melden, oder auch, wenn sie nationale Rechtsverstöße aufdecken.

"Viele Unternehmen kämpfen in der Pandemie um ihr Überleben", sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, dem "Handelsblatt" . "Die Vorgaben der Whistleblower-Richtlinie dürfen deshalb nicht überschießend umgesetzt werden und müssen auf das notwendige Maß begrenzt bleiben." In der Pandemie sei besonders darauf zu achten, Unternehmen nicht noch weiter durch Bürokratie und Regulierung zu belasten.

"Aus diesem Grund haben wir in der Koalition ein Belastungsmoratorium vereinbart", so der CDU-Abgeordnete. Vorrang habe die wirtschaftliche Erholung der Unternehmen und damit die Sicherung von Arbeitsplätzen. Der CDU-Arbeitnehmerflügel unterstützt hingegen die Pläne von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), die einen Hinweisgeberschutz vorsehen, wenn Verstöße gegen EU-Recht und gegen deutsches Recht angeprangert werden. "Wenn das Gesetz auf europäisches Recht begrenzt wird, ist das eine Pervertierung dieser Ziele", sagte der Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler. Er wies zudem darauf hin, dass der Schutz von Hinweisgebern vor Kündigungen und Abmahnungen auch dem Schutz der Rechtsordnung diene.

"Die Einheit der deutschen und europäischen Rechtsordnung darf auf keinen Fall durchbrochen werden", sagte Bäumler, der auch Mitglied im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist. Lambrechts Entwurf eines "Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen" sieht vor, dass Whistleblower geschützt sind, wenn sie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Unternehmen und Behörden aufdecken. "Wer diesen Mut zeigt, darf nicht der Ungewissheit ausgesetzt sein, mit einer Abmahnung oder Kündigung rechnen zu müssen", begründete Lambrecht ihren Vorstoß.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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