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Polizeigewerkschaft will schnelle Entscheidung in Asylstreit

Archivmeldung vom 14.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ernst G. Walter (2015)
Ernst G. Walter (2015)

Bild: Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB / Unbekannt

Ernst Walter, Chef der Bundespolizeigewerkschaft DPolG, hat im Asylstreit eine rasche Entscheidung der Bundesregierung gefordert. "Damit die Bundespolizei endlich wieder ihren Job machen kann", sagte Walter der "Heilbronner Stimme". Damit die Bundespolizei rechtskonforme Zurückweisungen an der Grenze auch tatsächlich wieder vollziehen könne, "sollte die Bundeskanzlerin dem neuen Bundesinnenminister Seehofer umgehend erlauben, die Ministeranordnung seines Vorgängers nach § 18 Abs. 4 AsylG vom 13. September 2015, nach der `von Einreiseverweigerungen an der Grenze Abstand zu nehmen ist`, zurücknehmen zu dürfen."

Notfalls müsse der Bundesminister den Ministerentscheid seines Vorgängers in eigener Zuständigkeit aufheben. "Wir halten das Seiten der Bundespolizeigewerkschaft für dringend geboten." Walter fügte hinzu, dass die Bundespolizeigewerkschaft bereits seit langem von Bundesinnenminister Seehofer die Aufhebung der mündlichen Anweisung seines Vorgängers de Maizière fordere. "Im aktuellen Aufenthaltsgesetz heißt es, dass `Ausländer, die unerlaubt einreisen wollen, an der Grenze zurückgewiesen werden`, und das aktuelle Asylrecht sieht ebenfalls eine Einreiseverweigerungspflicht bei einer Einreise eines Asylantragstellers aus einem sicheren Drittstaat vor. Die Regelungen im Dubliner Übereinkommen sprechen darüber hinaus ebenfalls eine ganz klare Sprache."

Auf die Frage, ob das Zurückschicken von Flüchtlingen überhaupt personell für die Bundespolizei zu bewältigen sei, antwortete Walter: "`Grenzpolizei` ist die Kernaufgabe der über 40.000 Beschäftigten der Bundespolizei." Diese Kernaufgabe genieße stets absolute Priorität in der Organisation "und ja, selbstverständlich ist die Bundespolizei dazu in der Lage, Personen, die unerlaubt einreisen wollen oder bereits in anderen Staaten Schutz vor Verfolgung gefunden haben, an den Grenzen zurückzuweisen. Hier müssen dann Schwerpunkte gesetzt werden." Die Bewältigung besonderer Lagen seien zudem noch nie ein ernsthaftes Problem für die Bundespolizei gewesen. Solle die Bundespolizei an mehreren Schengener Binnengrenzen gleichzeitig tätig werden müssen und dazu noch mehr Personal benötigen, gebe es auch noch die vielen tausenden Kollegen des Zolls, "mit dem die Bundespolizei bereits vor dem Schengener Abkommen hervorragend und hocheffizient an den Grenzen zusammengearbeitet hat."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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