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Bundesjustizministerin: Steuerliche Erleichterungen für Trennungsfamilien

Archivmeldung vom 16.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Cornerstone / pixelio.de
Bild: Cornerstone / pixelio.de

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat ihr Ziel bekräftigt, Eltern nach der Trennung die gemeinsame Erziehung von Kindern zu erleichtern. "Wir müssen getrennt Erziehende finanziell entlasten", sagte Barley der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Dies sei wichtig im Interesse der betroffenen Kinder.

Barley befürwortete zum Beispiel die steuerliche Entlastung von Trennungsfamilien. "Da müssen auf einmal zwei Wohnungen finanziert oder hohe Fahrtkosten bezahlt werden. Das wirkt in Konfliktsituationen zusätzlich wie ein Brandbeschleuniger", sagte die Justizministerin. Nach ihren Angaben sind rund 200.000 Kinder jedes Jahr von der Trennung ihrer Eltern betroffen.

Die SPD-Politikerin verteidigte ferner ihren aktuellen Vorstoß, lesbische Paare bei der Geburt eines Kindes heterosexuellen Paaren gleichzustellen. "Der Punkt ist, dass das bestehende Abstammungsrecht die heutzutage gelebten Familienkonstellationen nicht mehr ausreichend abbildet und deshalb den Interessen von Kind und Eltern nicht immer gerecht wird", sagte Barley. Es gehe hier nicht um Unterstützung von Randgruppen, sondern sehr konkret um Hilfe für Paare. "Das betrifft Regenbogenfamilien genauso wie Scheidungsfamilien und Kinderwunschpaare", hob sie hervor. Neuregelungen seien "überfällig" angesichts der Tatsache, dass jede dritte Ehe auseinandergehe und Scheidungsverfahren sehr lange dauern könnten. "Wenn zum Beispiel eine Frau vor der Scheidung von ihrem Ehemann ein Kind mit dem neuen Partner bekommt, braucht es bisher eine sehr aufwändige gerichtliche Prozedur zur Klärung des rechtlichen Status dieses Kindes", erklärte die SPD-Ministerin. Nach ihrem neuen Gesetzentwurf reiche das Einvernehmen der drei Betroffenen. Auch bei künstlicher Befruchtung solle es künftig klare Regeln geben für das rechtliche Verhältnis zwischen Samenspender, Mutter und Wunschvater einerseits und dem Kind andererseits.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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