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Behörden nutzen neues Transparenzregister kaum

Archivmeldung vom 19.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de
Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de

Das von der Bundesregierung zum Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung eingerichtete Transparenzregister wird von den Behörden in Deutschland bisher nur wenig genutzt. Das geht nach Informationen des "Handelsblatts" aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken hervor. Danach haben bis Mitte April nur Behörden aus acht Bundesländern angefragt, darunter Steuerfahnder und Landeskriminalämter. Sie stellten insgesamt gerade einmal 30 Anfragen.

Aufgrund der europäischen Geldwäscherichtlinie haben die EU-Staaten solche Register eingerichtet, in denen der wirtschaftlich Berechtigte genannt werden muss, der hinter einer Gesellschaft oder Stiftung steckt. Mehr als 110.000 Personen sind im deutschen Transparenzregister mittlerweile verzeichnet. Seit Ende 2017 kann man Eintragungen in dem Register einsehen. Bisher machen die staatlichen Stellen davon aber nur zögerlich Gebrauch. Die Financial Intelligence Unit (FIU), die zentrale Stelle in Deutschland für die Bekämpfung von Geldwäsche, hat laut dem Schreiben des Finanzministeriums nur achtmal auf die Daten des Registers zugegriffen. Zum Vergleich: Organisationen und andere nichtstaatliche Stellen haben in demselben Zeitraum immerhin 1.158 Anträge auf Einsichtnahme gestellt, von denen 754 genehmigt wurden.

"Es ist eine schlechte Bilanz, dass erst acht von 16 Bundesländern auf die neuen Informationen zugegriffen haben – und auch das nur sehr sparsam", sagt Victor Perli von der Linkspartei, der die Anfrage gestellt hat. Er führt die geringen Zahlen auch auf Personalmangel in den Behörden, etwa bei der FIU, zurück. Das Bundesfinanzministerium sieht hingegen keinen Anlass für Kritik. Die Anzahl der Behördenanfragen haben sich bis Mitte Juni auf 63 erhöht, teilte ein Sprecher mit. Zudem hätten sich mittlerweile 141 Zugangsberechtigte von Behörden registriert. Diese Zahlen zeigten, dass Behörden in zunehmendem Maße von dem Transparenzregister Gebrauch machten. "Das  Transparenzregister ist immer noch ein junges Instrument, die Einsichtnahme ist erst seit knapp einem halben Jahr möglich."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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