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Union: Geldwäschevorschriften müssen scharfes Schwert gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus sein

Archivmeldung vom 20.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Vermögenssteuer / Diebstahl / Negativzins
Vermögenssteuer / Diebstahl / Negativzins

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Bundestag berät am heutigen Freitag über den Gesetzesentwurf zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter Ingmar Jung folgendes.

Dr. Jan-Marco Luczak: "Insbesondere organisierte Clankriminalität fordert unseren Rechtsstaat an vielen Stellen heraus. Für uns als Union ist zentral, dass wir hart, konsequent und wirksam antworten können, um Kriminellen zu zeigen, dass Straftaten sich nicht lohnen. Diese Botschaft wird jetzt Gesetz. Wir packen die kriminellen Clans dort, wo es ihnen besonders wehtut: beim Geld. Deswegen gestalten wir die Vorschriften zur Geldwäsche zu einem scharfen Schwert um, dass die Strafverfolgung deutlich erleichtert.

Künftig entfällt der Vortatenkatalog und macht so den Nachweis von Geldwäsche wesentlich einfacher. Täter, die Vermögen aus kriminellen Machenschaften generieren und das Geld anschließend in den legalen Wirtschaftskreislauf rückeinschleusen, machen sich künftig strafbar - ganz egal, aus welcher Vortat Kapital geschlagen wurde. Damit setzen wir unsere Null-Toleranz-Politik gegenüber kriminellen Clans konsequent fort. Sie müssen wissen, dass der Staat ihnen auf allen Feldern entgegentritt. Verbrechen dürfen sich nicht lohnen.

Damit das Gesetz auch tatsächlich ein scharfes Schwert bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität wird, haben wir als Union verhindert, dass das SPD-Justizministerium die Strafbarkeit der leichtfertigen Geldwäsche streicht. Diese Passage im Referentenentwurf hätte zu massiven Strafbarkeitslücken geführt, weil vorsätzliche Geldwäschetaten in der Praxis sehr schwer nachweisbar sind. Wer leichtfertig seine Augen davor verschließt, dass Vermögen aus kriminellen Machenschaften stammt, muss also auch künftig mit Strafe rechnen."

Ingmar Jung: "Dringender Nachbesserungsbedarf besteht im Bereich der Vermögensabschöpfung, hier werden wir uns für den Erhalt des Status Quo einsetzen: Bisher reicht für eine selbstständige Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft der Anfangsverdacht jeder Geldwäschetat aus. Das muss auch so bleiben. Nach den Vorstellungen des Ministeriums soll dafür aber künftig ein Anfangsverdacht für besonders schwerwiegende Geldwäschedelikte vorliegen. Das bedeutet, dass die Vortat ein Verbrechen oder ein banden- oder gewerbsmäßiges Vergehen sein muss. Dieser Nachweis ist zum Zeitpunkt der selbständigen Einziehung aber oft noch nicht möglich, denn es ist gerade Sinn und Zweck der Regelung, eine selbständige Einziehung in denjenigen Fällen zu ermöglichen, in denen die Vortat gerade nicht aufgeklärt werden kann. Durch die jetzige Ausgestaltung wird das Instrument der selbständigen Einziehung daher seiner Wirksamkeit beraubt und in sein Gegenteil verkehrt. Dies wäre ein fatales Signal an alle Kriminelle. Illegale Profite dürfen unter keinen Umständen bei den Tätern verbleiben. Auch 'leichte' Kriminalität darf sich nicht lohnen. Sie hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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