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Heil plant Rechtsanspruch zum Nachholen von Berufsabschluss

Archivmeldung vom 12.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)

Bild: Martin Moritz / pixelio.de

Geringqualifizierte sollen künftig einen Rechtsanspruch erhalten, einen Berufsabschluss nachzuholen: Dies ist Teil der Nationalen Weiterbildungsstrategie, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) an diesem Mittwoch vorstellen wollen.

"Ein entsprechendes Gesetz wollen wir möglichst noch in diesem Jahr auf den Weg bringen", sagte Heil dem "Handelsblatt". Die Regierung rechne damit, dass bis 2025 durch Digitalisierung und technologischen Wandel etwa 1,3 Millionen Arbeitsplätze verloren gehen und gleichzeitig ungefähr 2,1 Millionen neue entstehen werden.

"Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die Beschäftigten von heute auch die Arbeit von morgen machen können – auch um Fachkräftemangel zu vermeiden", so der Arbeitsminister weiter. Gelinge das nicht, drohten der Volkswirtschaft Schäden durch Produktionsausfälle von 100 Milliarden Euro im Jahr. Arbeitslose will der SPD-Politiker mit finanziellen Anreizen motivieren, sich weiterzubilden. Dies könne durch eine verlängerte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ebenso geschehen wie durch Zuschüsse oder die Übernahme von Weiterbildungskosten. "Das werden wir jetzt genau ausformen", sagte Heil dem "Handelsblatt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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