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NRW gibt Geimpften und Genesenen schon ab Montag Privilegien

Archivmeldung vom 03.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Spaltung der Gesellschaft: Negative Kräfte versuchen die Gesellschaft in viele kleine, leicht kontrollierbare, Teile zu spalten (Symbolbild)
Spaltung der Gesellschaft: Negative Kräfte versuchen die Gesellschaft in viele kleine, leicht kontrollierbare, Teile zu spalten (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

In der Diskussion um Corona-Privilegien für Geimpfte und Genesene prescht NRW nach vorne und will schon ab Montag für gewisse Erleichterungen sorgen. Vollständig Geimpfte und Genese werden demnach den negativ Getesteten gleichstellt.

Das gelte beispielsweise bei dem so genannten "Click and Meet" im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten oder bei den zulässigen sogenannten "körpernahen Dienstleistungen", teilte die Landesregierung am Samstag mit. Ebenso angepasst werde die Coronabetreuungsverordnung und die Coronaeinreiseverordnung, so dass auch die Testpflicht in Schulen und das Erfordernis der Freitestung von einer Einreisequarantäne für Geimpfte und Genesene entfallen.

"Es ist ein erster Schritt, Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichzustellen", sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen Covid-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder den Nachweis eines positiven Testergebnisses in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen Covid-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff. Die neuen Regelungen dürften den Impfstoff von Astrazeneca noch unbeliebter machen. Hier erfolgt die zweite Impfung in der Regel nach drei Monaten, bei den anderen Wirkstoffen geht es schneller.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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