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Chef der Wirtschaftsweisen lehnt Sozialreformen der SPD ab

Archivmeldung vom 13.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Schlangengrube SPD (Symbolbild)
Schlangengrube SPD (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Christoph M. Schmidt, hat die SPD-Pläne für Sozialreformen scharf kritisiert. Die Partei schicke sich an, "das arbeitsmarkt- und rentenpolitische Rad wieder zurückzudrehen", sagte Schmidt der "Süddeutschen Zeitung".

Für falsch halte er vor allem, dass die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I für ältere Arbeitnehmer künftig auf fast drei Jahre ausgedehnt werden soll. Kritik äußerte Schmidt aber auch am "Arbeitslosengeld Q" und an der Absicht, den Mindestlohn auf 12 Euro anzuheben. Zur Begründung sagte der Wirtschaftsweise: Die "lange Bezugsdauer von Arbeitslosengeld" sei "ein Problem" gewesen, das mit den "Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010" überwunden worden sei. Bis dahin sei "das allzu häufig als eine recht auskömmliche Brücke in die Rente missbraucht" worden. Für eine alternde Gesellschaft sei dies aber "der falsche Weg".

"Mir scheint, dass die schmerzlichen Erfahrungen der Vergangenheit mittlerweile völlig in Vergessenheit geraten sind, als die Wirtschaftspolitik noch verzweifelt nach Wegen gesucht hat, einen gewaltigen Sockel an Langzeit-Arbeitslosigkeit abzubauen", so Schmidt weiter. Sollten die SPD-Pläne umgesetzt werden, prognostiziert der Wirtschaftsweise auch negative Folgen für die Alterssicherung: Wenn das Arbeitslosengeld wieder länger gezahlt werde, könne dies dazu führen, "dass das Rentenalter weniger schnell ansteigt als durch den demografischen Wandel erforderlich" sei. Auch das "Arbeitslosengeld Q" lehnte Schmidt ab. Das sollen nach dem Willen der SPD künftig diejenigen erhalten, "die nach drei Monaten im ALG-I keine neue Arbeit gefunden haben"; für sie ist ein Anspruch auf Qualifizierung geplant, also auf Weiterbildung. Die Hilfe soll finanziell der Höhe des Arbeitslosengelds I entsprechen, würde aber die ersten zwölf Monate gar nicht und danach nur zur Hälfte auf die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs angerechnet. Für den Chef der Wirtschaftsweisen sei das "keine überzeugende Idee".

Er rät dazu, bei der heutigen Regelung zu bleiben: Er halte viel "von der Leistung der Arbeitsagenturen, die maßgeschneidert auf die Kompetenzen der Beschäftigungssuchenden das Prinzip des Förderns und Forderns umsetzen". Dazu gehöre auch Weiterbildung. Dieses System stelle die SPD aber "auf den Kopf", wenn sie künftig "neue Anrechte auf eine längere Phase außerhalb des Arbeitsmarkts" schaffe, so Schmidt weiter. Er warnte auch davor, den Mindestlohn auf zwölf Euro anzuheben: "Die vergangenen Jahre waren eine Phase günstiger konjunktureller Bedingungen, das muss aber nicht so bleiben", sagte Schmidt der "Süddeutschen Zeitung". Die Einschätzung, selbst bei einer Höhe von 12 Euro gäbe es keine negativen Wirkungen, könne er "angesichts der Wirkung von Lohnerhöhungen auf Beschäftigung nicht nachvollziehen - gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht", mahnte der Wirtschaftsweise.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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