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Bundestag beschließt Grundgesetzänderung für Schuldigitalisierung

Archivmeldung vom 29.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundestag : Plenarsaal
Bundestag : Plenarsaal

Foto: Kemmi.1
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat am Donnerstag eine Grundgesetzänderung beschlossen, mit der dem Bund unter anderem zusätzliche Milliardeninvestitionen in Schulen ermöglicht werden sollen. 580 Abgeordnete stimmten in der namentlichen Abstimmung für den Gesetzentwurf der Bundesregierung, 87 dagegen und drei enthielten sich. Nötig war eine Zweidrittelmehrheit, also 473 Stimmen.

Konkret ging es um Änderungen der Artikel 104c, 104d, 125c und 143e des Grundgesetzes.

Mit dem Beschluss sollen Bundeshilfen bei kommunalen Investitionen erleichtert werden, wobei eine Mitfinanzierung zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur im Mittelpunkt steht. Das Kooperationsverbot soll demnach gelockert werden. Damit sollen insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen unterstützt werden.

Zudem soll den Kommunen beim Bau von neuem bezahlbaren Wohnraum stärker geholfen werden. Auch im Bereich Nahverkehr soll der Bund investieren dürfen.

Damit die Verfassungsänderung umgesetzt werden kann, wird auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Vor allem aus Baden-Württemberg gibt es dabei Widerstand.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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