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Bericht: Gesetz zur Musterfeststellungsklage gescheitert

Archivmeldung vom 06.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GG-Berlin / pixelio.de
Bild: GG-Berlin / pixelio.de

In dieser Legislaturperiode wird es wohl kein Gesetz zur Musterfeststellungsklage geben wird. Das bestätigten Rechtspolitiker beider Koalitionsparteien der "Bild" Dass das Instrument einer gemeinsamen Klage nicht auf den Weg gebracht wird, sei besonders ärgerlich für VW-Kunden, kritisierte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband.

"Hier hat die Bundesregierung nicht geliefert", sagte er der Zeitung. Im Dezember 2016 hatte das Justizministerium einen Referentenentwurf erarbeitet. Dieser sei "unausgereifter Schnellschuss und voller rechtstechnischer Mängel" gewesen, kritisierte Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), rechtspolitische Sprecherin der Unions-Fraktion.

"Da der Minister bis heute nicht nachgebessert hat, kann in dieser Wahlperiode schon zeitlich nichts mehr umgesetzt werden." Die SPD wiederum sieht die Schuld beim Koalitionspartner: "Wir wären bereit gewesen, über Detailfragen zum Referentenentwurf zu reden. Die Union hat pauschal `nein` zu dem Entwurf gesagt. Das ist enttäuschend und ein Schlag ins Gesicht der Verbraucher", erklärte Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD im Bundestag.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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