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Volker Lipp in den Vorstand des Deutschen Ethikrates gewählt

Archivmeldung vom 17.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Volker Lipp, Quelle: Deutscher Ethikrat/Reiner Zensen / Bild: "obs/Deutscher Ethikrat/Reiner Zensen"
Volker Lipp, Quelle: Deutscher Ethikrat/Reiner Zensen / Bild: "obs/Deutscher Ethikrat/Reiner Zensen"

Der Jurist Volker Lipp ist im Verlauf der heutigen Plenarsitzung in den Vorstand des Deutschen Ethikrates gewählt worden. Lipp ist ordentlicher Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung an der Georg-August-Universität Göttingen und seit 2016 Mitglied des Deutschen Ethikrates. Er folgt auf Andreas Kruse, der sein Amt als stellvertretender Vorsitzender nach zwei Jahren aktiver Vorstandstätigkeit zur Verfügung gestellt hat.

Kruse hatte sich aufgrund vermehrter beruflicher Verpflichtungen nicht mehr in der Lage gesehen, sein Amt als stellvertretender Vorsitzender in einer auch seinen eigenen Ansprüchen genügenden Art und Weise auszufüllen und die damit verbundene Verantwortung mitzutragen. Er wird dem Deutschen Ethikrat als Mitglied jedoch weiterhin erhalten bleiben.

Peter Dabrock, der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, dankte Andreas Kruse für sein Engagement und begrüßte Volker Lipp im Vorstand. Gemäß Ethikratgesetz besteht der Deutsche Ethikrat aus 26 Mitgliedern, die der Präsident des Deutschen Bundestages je zur Hälfte auf Vorschlag des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung für die Dauer von vier Jahren beruft. Vorsitz und Stellvertretung bestimmt der Deutsche Ethikrat in geheimer Wahl selbst.

Weitere Informationen zu Volker Lipp finden Sie unter http://www.ethikrat.org/ueber-uns/mitglieder/volker-lipp.

Quelle: Deutscher Ethikrat (ots)

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