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OVG Urteil: Wiesenhof muss Massenschlachtungs-Kapazitäten reduzieren

Archivmeldung vom 20.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wiesenhof-Farm in Twistringen Bild: PETA
Wiesenhof-Farm in Twistringen Bild: PETA

Der Wiesenhof Geflügel-Schlachthof in Niederlehme bei Königs Wusterhausen muss seine Kapazitäten reduzieren. Das bestätigte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am Dienstag dem rbb-Nachrichtenmagazin "Brandenburg Aktuell". In dem Betrieb wird seit Monaten mehr geschlachtet als ursprünglich genehmigt: 160.000 Tiere, 120.000 Schlachtungen täglich waren erlaubt.

Das Unternehmen begründete die Erhöhung der Kapazitäten mit zwei Bränden 2015 und 2016 in zwei anderen Betrieben des Konzerns. Dadurch sei eine Notlage entstanden, die eine Ausweitung nötig gemacht hätten. Was das Verwaltungsgericht Cottbus wie auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aber beanstandeten: ohne entsprechende behördliche Genehmigungen sei eine solche Ausweitung der Schlachtmenge unzulässig. Es handelt sich um eine Entscheidung in einem Eilverfahren. Wann eine Entscheidung im Hauptverfahren am Verwaltungsgericht Cottbus getroffen wird, ist noch nicht abzusehen. Anwohner in Niederlehme klagen seit langem über Geruchs- und Lärmbelästigungen und befürchten Verunreinigungen des Grundwassers.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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