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Pflanzenschutzämter warnen vor BASF Clearfield-Raps

Archivmeldung vom 15.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rolf / pixelio.de
Bild: Rolf / pixelio.de

In Deutschland werden die Flächen für den Anbau der Energiepflanze Raps knapp. Auf jedem siebten Acker wird die gelbblühende Nutzpflanze schon angebaut. Um die Erträge zu steigern, hat BASF gemeinsam mit Züchtern in diesem Winter ein neues Anbausystem in Deutschland auf den Markt gebracht. Es besteht aus dem BASF-Pflanzenschutzmittel Vantiga und Saatgut einer neu gezüchteten Rapssorte, dem Clearfield-Raps. Pflanzenschutzämter und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft warnen jetzt vor der Aussaat von Clearfield-Raps. Eckehard Niemann von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft fordert gar ein Verbot. Seine Befürchtung: Die neue Rapssorte könnte sich unkontrolliert auf landwirtschaftlichen Flächen und in der Umwelt ausbreiten. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin "Plusminus" vom NDR im Ersten.

Clearfield-Raps ist resistent gegen das Unkrautvernichtungsmittel Vantiga, das von BASF vertrieben wird. Wird Vantiga auf einem Feld mit Clearfield-Raps versprüht, sterben Unkräuter ab, der Clearfield-Raps überlebt die Behandlung. Ein solches Verfahren ist bislang mit gentechnisch veränderten Pflanzen bekannt. Erstmals kommt jetzt ein Anbausystem mit einem auf konventionellem Weg gezüchteten, herbizidresistenten Raps in Deutschland zum Einsatz. Problematisch ist, dass in diesem Fall das Gentechnikgesetz nicht greift, das Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten des Erzeugers, Vorgaben zur Lagerung und Beförderung, Abstandsregelungen und Ansprüche bei einer Nutzungsbeeinträchtigungen benachbarter Flächen regelt.

Das Pflanzenschutzmittel Vantiga wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zugelassen. Clearfield-Raps-Saatgut wird aus benachbarten EU-Ländern bezogen, in Deutschland wurde bisher noch keine Sorte zugelassen. Auf deutschen Flächen wird daher Saatgut verwendet, das in EU-Nachbarländern zugelassen wurde. Clearfield-Raps steht bereits auf 3000 Hektar Ackerfläche, das sind 0,2 Prozent der Rapsanbaufläche in Deutschland. Probleme zeigten sich bei Versuchen des Pflanzenschutzamts Niedersachsen. Auf einer Versuchsfläche wurde erst Clearfield-Raps, danach Weizen angebaut. Der Raps vom Vorjahr keimt im Weizen wieder aus, dieses Problem besteht auch schon bei herkömmlichem Raps. Doch Clearfield-Raps lässt sich mit den gängigen Mitteln, die gegen Raps in Weizen eingesetzt werden, nicht bekämpfen. Die Clearfield-Pflanzen verbleiben auf der Fläche, so Dr. Dirk Wolber, Leiter der Herbologie des Pflanzenschutzamtes Niedersachsen. Gemeinsam mit Kollegen anderer Pflanzenschutzämter warnt er Landwirte vor den Risiken des Clearfield-Raps-Anbaus, denn ein dichter Rapsteppich im Weizenfeld bedeutet weniger Ertrag.

Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht die Nutzung von Clearfield-Winterraps kritisch. Denn die Resistenz dieses Rapses könnte sich auf Rapssorten der Nachbarfelder übertragen. Außerdem könne Clearfield-Raps von Ernte-und Transportmaschinen rieseln und sich so ungewollt auf Flächen von Landwirten verteilen, die sich gegen den Anbau von Clearfield-Raps entschieden haben. In diesen Fällen seien gegebenenfalls Ausgleichs- oder Schadenersatzforderungen zu prüfen, so das Ministerium gegenüber Plusminus. BASF sieht keine Nachteile des Clearfield-Raps-Systems, eine Verschleppung von Clearfield-Raps nach der Ernte sei kein Problem, da sich Clearfield-Raps nicht grundsätzlich von anderem Raps unterscheide.

Bis Herbst 2012 wuchs Clearfield-Winterraps nur auf Versuchsfeldern und Flächen zur Saatgutvermehrung. BASF erklärte gegenüber "Plusminus", mit den Züchtern sei grundsätzlich eine Kennzeichnung des Saatguts als Clearfield-Raps vereinbart worden. Doch in der Vergangenheit ist das nicht immer der Fall gewesen. Das Saatgut stammt zurzeit aus benachbarten EU-Ländern und eine Kennzeichnung als Clearfield-Raps ist dort nicht verpflichtend. So kam es, dass Landwirte Clearfield-Raps auf ihren Feldern vermehrten, ohne es zu wissen. Betroffene haben sich an das Pflanzenschutzamt Niedersachsen gewandt. Aus Baden-Württemberg meldete ein Beratungsunternehmen den Pflanzenschutzämtern, dass es 2011 ein Bekämpfungsproblem mit Rapspflanzen auf einem Feld gab. Eine Analyse der Rapspflanzen ergab, dass es sich um Raps mit einer Clearfield-Genetik handelte. Das landwirtschaftliche Beratungsunternehmen geht davon aus, dass bei einer Lieferung Versuchssaatgut aus 2008 einzelne Sorten bereits Verunreinigungen mit Clearfield-Raps aufwiesen.

Besonders problematisch ist die ungewollte Clearfield-Raps-Aussaat, wenn auf der gleichen Fläche anschließend Zuckerrüben angebaut werden. Europas zweitgrößter Zuckerhersteller, die Nordzucker AG warnt seine Rübenlieferanten daher vor dem Anbau des Clearfield-Rapses. Denn ein mit Raps verunkrautetes Rübenfeld bringt weniger Ertrag und die holzigen Rapsstängel können die Zuckerfabrik lahm legen, wenn sie mit den Rüben auf den Transportbändern und anschließend in den Schneidmaschinen landen. Selbst BASF rät, Clearfield-Raps aus Zuckerrübengebieten rauszuhalten. Trotzdem ist es nach "Plusminus"-Recherchen bereits im Jahr der Markteinführung zu einer Aussaat von Clearfield-Raps in Rübengebieten in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gekommen.

"Plusminus": Mittwoch 16. Januar, 21.45 Uhr, Das Erste 15. Januar 2013 / RC

Quelle: NDR / Das Erste (ots)

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