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Schneefall in den Alpen: Erste Pässe gesperrt

Archivmeldung vom 10.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: ACE / Tschovikov
Bild: ACE / Tschovikov

Winterpremiere im Hochgebirge: Nach einem leichten Wintereinbruch in den Höhenlagen des Alpenraumes sind in Österreich, Italien und der Schweiz aufgrund winterlicher Straßenverhältnisse insgesamt sechs Alpenquerungen für den Kraftverkehr vorrübergehend geschlossen worden.

Weitere Passstraßen sind nur mit Winterreifen und Schneeketten passierbar. Tagesaktuelle Informationen hierzu sind auf der ACE-Übersicht Alpenpässe zu finden.

Die winterliche Witterung wird noch bis mindestens Mittwoch anhalten, weitere leichte Schneefälle sind laut den aktuellen Prognosen zwischen Montagnachmittag und der Nacht zum Dienstag vorhergesagt. Eine Fahrt in höhere Lagen ist daher nur mit Winterausrüstung zu empfehlen.

Gesperrte Passstraßen: 6

Vorübergehend geschlossene Pässe:

A/I: Timmelsjoch
CH: Nufenen
CH: San Bernardinopass
I: Penserjoch
I: Rollepass (Baustelle)
I: Stilfserjoch

Nur mit Winterausrüstung bzw. Schneeketten befahrbar:

A: Silvretta-Hochalpenstraße (Schneekettenpflicht)
CH/I: Berninapass
CH/I: Forcola di Livigno
CH/I: Umbrailpass
CH: Albulapass
CH: Engadin
CH: Flüelapass
CH: Grimselpass
CH: Gotthardpass
CH: Lukmanierpass
CH: Oberalppass
CH: Splügen
CH: Sustenpass

Länder-Legende: D=Deutschland, F=Frankreich, I=Italien, A=Österreich, CH=Schweiz, SLO=Slowenien

Winterausrüstungspflichten

In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen darf nur mit Reifen gefahren werden, die eine M+S-Kennzeichnung aufweisen. Ansonsten drohen hier Bußgelder und Mithaftung.

In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht, allerdings können bei einem Unfall erhebliche Schadenspflichten entstehen und bei Verkehrsbehinderung fallen hohe Bußgelder an. Schneekettenpflicht wird durch Beschilderung angezeigt und muss befolgt werden.

In Österreich gilt wie in Deutschland die situative Winterreifenpflicht. Eine Schneekettenpflicht kann durch entsprechende Beschilderung angeordnet werden.

In Südtirol dürfen bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) nur Fahrzeuge fahren, die Winterreifen oder montierte Schneeketten haben. Die Verordnung wird mittels entsprechender Straßenbeschilderung zur Kenntnis gebracht. In anderen Gebieten Italiens kann auch kurzfristig durch entsprechende Beschilderung Winterreifenpflicht oder Schneekettenpflicht angezeigt werden.

Der ACE empfiehlt daher in der jetzigen Situation generell dazu, Fahrten in den Alpenraum nur mit Winterausrüstung anzutreten.

Quelle: ACE Auto Club Europa

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