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Das Königreich Deutschland und die Verfassungsbeschwerde 2018

Archivmeldung vom 11.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland (2018), Bürgerlich: Peter Fitzek mit der Verfassungsbeschwerde 2018
Peter I, König von Deutschland (2018), Bürgerlich: Peter Fitzek mit der Verfassungsbeschwerde 2018

Bild: Königreich Deutschland /ott

Das Königreich Deutschland berichtet auf seiner Internetseite über die eingereichte Verfassungsbeschwerde von Peter I, bürgerlich Peter Fitzek, beim Bundesverfassungsgericht. Demnach wurde am 06. August 2018 die 183-seitige Verfassungsbeschwerde nebst Anlagen per Postweg zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nach Karlsruhe geschickt.

Im Bericht dazu, heißt es im original Wortlaut: "Aufgrund bisheriger massiver Gehörsverletzungen hat Peter nun zeitgleich mit der Ergänzung der Anhörungsrüge Verfassungsbeschwerde eingelegt.Zur Erinnerung: Eine Gehörsverletzung liegt dann vor, wenn während des Verfahrens entscheidungserhebliche Argumente nicht in die Urteilsfindung einbezogen wurden und die Beachtung dieses Vorbringens zu einer Änderung des Urteils geführt hätte. Daß dies hier der Fall war, konntet Ihr in unserem Bericht über die Anhörungsrüge lesen.

Zeitgleich Verfassungsbeschwerde einzureichen ist dann möglich, wenn Grund zu der Befürchtung besteht, daß die Anhörungsrüge keinen Erfolg haben könnte. Das wiederum ist hier in Sachsen-Anhalt gegeben, denn "Erfolg" würde auch bedeuten, daß rechtliches Gehör nachgeholt würde unddas Vorbringen endlich einmal Beachtung fände und so das Verfahren an sein Ende kommen kann.

Dieses - für die Kartelle unliebsame - Endewird bisher immer mit Hilfe der Hin- und Herschiebereien von Gerichtsverfahren, Verurteilungen und darauf folgenden Aufhebungen verzögert. So will man Wiedergutmachung für illegale Handlungen verzögern oder gar ganz loswerden und vielleicht auch das Gesicht wahren.

Peter kennt das schon aus einem Verfahren aus dem Jahre 2012 zum sogenannten "Kennzeichenmißbrauch", welches  bis heute nicht verhandelt wurde, da es mit einem Freispruch enden müßte und dann zur Schadenersatzklage und zur Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände führen müßte. Das will man offensichtlich vermeiden und so wird rechtliches Gehör schon dadurch verweigert, daß man Verfahren nicht an ihr Ende gelangen läßt.

Der Text der Verfassungsbeschwerde liest sich wie ein spannendes Buch. Das liegt daran, daß auf grundsätzliche Fragen eingegangen wird, Fragen, die uns alle bewegen sollten. Es geht um unser aller Würde, unsere rechtliche Stellung und um die im Grundgesetz versprochenen Freiheitsrechte, die aber in der Praxis nicht umgesetzt werden. Peter zeigt hier glasklar die Gründe auf.

Diese Verfassungsbeschwerde dient nicht nur dazu, auf die zahlreichen Mißstände aufmerksam zu machen.Peter zeigt darin auch Lösungen der Probleme auf. Zudem bietet er den Richtern des Bundesverfassungsgerichtes an, diese Mißstände mit ihm gemeinsam zu beseitigen. Auch fordert er die Richter auf, das illegale Vorgehen der Strukturen der Bundesrepublik zu beenden.

Um Euch zeitgleich mit den Richtern des Bundesverfassungsgerichtes in den Genuß der Verfassungsbeschwerde kommen zu lassen, findet Ihr zunächst den unten angehängten Text ohne die darin aufgeführten - drei Aktenordner füllenden - Anlagen. Wir werden die Anlagen Schritt für Schritt verlinken, so daß Ihr dann auch tiefer in das Thema einsteigen könnt. Bis dahin sind wir gespannt, wann das BVerfG die Beschwerde annehmen wird.

Wir werden indessen nicht die Hände in den Schoß legen. Am 15. September startet unsere KRD-Messe, die sich an Menschen richtet, die die Welt ein Stück zum Besseren für Alle verändern möchten."

Datenbasis:

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