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Saisonkennzeichen: Nur zahlen, was man fährt

Archivmeldung vom 23.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: HUK-COBURG/OLAF TIEDJE"
Bild: HUK-COBURG/OLAF TIEDJE"

Die Temperaturen steigen, die Straßen sind trocken und Autofahren macht wieder richtig Spaß. Deshalb motten viele im Frühling ihr Winterauto ein und holen Cabrio oder Motorrad aus der Garage. Das sind beileibe keine Einzelfälle: Immerhin waren im letzten Jahr knapp 2,2 Millionen Fahrzeuge nur ein paar Monate im Jahr unterwegs.

Auto- oder Motorradfahren ist angenehm, das An- und Abmelden eines Fahrzeugs eher lästig. Doch wer nur ein paar Monate im Jahr bei gutem Wetter fährt, will natürlich auch nur für diese Zeit Steuern und Versicherung bezahlen: Ein Saisonkennzeichen macht das laut HUK-COBURG möglich. Der Fahrer meldet sein Fahrzeug einmalig für mindestens zwei, maximal elf Monate bei der Zulassungsstelle an. Bis zur endgültigen Abmeldung - weil der Fahrer Auto oder Motorrad beispielsweise verkauft - bleibt der Zulassungszeitraum Jahr für Jahr gültig.

Wer ein Saisonkennzeichen beantragt und nicht bereits in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) fährt, sollte beim Versichern daran denken: Nur wenn der Vertrag mindestens 180 Tage im Jahr läuft, wird er bei Schadenfreiheit Jahr für Jahr in eine bessere SF-Klasse eingestuft. Zugleich kann sich ein Saisonfahrer mit kombinierter Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung darauf verlassen, dass auch im Ruhezeitraum in der Teilkasko- und der Kfz-Haftpflicht Versicherungsschutz besteht. Sollte das Auto zum Beispiel aus dem Winterquartier gestohlen werden, wäre das ein Fall für die Versicherung.

Entspannt zurücklehnen kann sich ein Saisonfahrer auch beim Thema Haupt- und/oder Abgasuntersuchung. Fallen die Untersuchungen in die Ruhezeit, genügt es, sich im ersten Monat der Wieder-Inbetriebnahme um neue Prüfsiegel zu kümmern.

Elektronische Versicherungsbestätigung genügt

Die Ummeldung von einem normalen auf ein Saisonkennzeichen ist ganz unkompliziert. Man bittet einfach seinen Kfz-Versicherer, eine entsprechende elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) an die örtliche Zulassungsstelle zu schicken. Schon steht der Ummeldung nichts mehr im Wege.

Quelle: HUK-Coburg (ots)

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