Wer hilft mir im Ausland?
Wer in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert ist,
genießt den Schutz seiner Krankenversicherung in der Regel auch in den
meisten europäischen Staaten. Dazu geben die Krankenkassen die
europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card,
kurz EHIC) aus. Doch Vorsicht: Die EHIC gilt nur mit Einschränkungen.
Meist keine Deckung außerhalb Europas
Normalerweise wird nur das erstattet, was im jeweiligen Land den dort versicherten Bürgern zusteht - und das ist in sehr vielen Fällen deutlich weniger als in Deutschland. So werden teilweise Medikamente, Zahnbehandlungen oder ein Not-Transport per Hubschrauber ins nächste Krankenhaus nicht erstattet. Bei Kosten bis 1000 Euro kann die Krankenkasse in Deutschland zwar wahlweise auch nach deutschen Sätzen abrechnen, bei höheren Kosten gelten aber immer die ausländischen Regelungen. Auch teuere Rücktransporte vom Urlaubsort nach Hause übernehmen die Krankenkassen nicht. Wer seinen Urlaub dann außerhalb Europas verbringt, hat über seine "normale" Krankenversicherung fast immer gar keinen Versicherungsschutz. Ausgenommen sind jene Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat - wie etwa Japan, China, Australien, die USA oder Kanada. Hier muss sich der Erkrankte aber mit den öffentlichen Versorgungseinrichtungen und oft bescheidenen Versorgungsleistungen begnügen, die meist erheblich unter den deutschen Standards liegen.
Abhilfe schafft in allen Fällen
eine private Auslandskrankenversicherung - und die ist meist schon für
wenige Euro im Jahr zu haben.

