Studierende können GEZ-Gebühren sparen
„Den Befreiungsantrag stellt man am besten mit Einschreiben und Rückschein“, rät Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Befreiung beginnt frühestens mit dem Monat, der auf die Antragsstellung folgt und kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.
Dem Befreiungsantrag muss eine beglaubigte Kopie des BAfög-Bescheides beigefügt werden. Originale sollten nicht an die GEZ gesendet werden.
Grundsätzlich müssen Studierende GEZ-Gebühren zahlen
Studierende ohne BAfög-Bezug sind in der Regel immer gebührenpflichtig. Die Expertin weist auch darauf hin, dass Studierende, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenleben, den Wohngemeinschaften gleichgestellt sind. In diesem Fall muss sich jeder bei der GEZ anmelden, der einen Fernseher, ein Radiogerät, einen internetfähigen PC oder ein Autoradio nutzt.
Sobald jedoch mindestens ein Radio angemeldet ist, gehört beispielsweise der internetfähige Laptop zum gebührenbefreiten Zweitgerät. Studierende und Auszubildende, die bei den Eltern leben, müssen ebenfalls eigene Geräte in ihren Zimmern anmelden und Gebühren zahlen, sobald ihr Einkommen über dem Sozialhilferegelsatz in Höhe von 345 Euro liegt. Das gilt auch, wenn die Eltern Rundfunkgebühren zahlen.

