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Dr. Klein klärt auf: Welche Versicherung zahlt bei Wildunfällen?

Archivmeldung vom 13.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wildwechsel: Wer gehört zum Haarwild? Bikd: "obs/Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft/Dr. Klein & Co. AG"
Wildwechsel: Wer gehört zum Haarwild? Bikd: "obs/Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft/Dr. Klein & Co. AG"

Unfallgefahr Wildwechsel - Im Herbst und Winter sind sie besonders häufig: Unfälle zwischen Autos und Wildtieren. Vor allem in den frühen Morgen- und Abendstunden müssen Autofahrer mit Wildwechsel rechnen. Kommt es zum Zusammenstoß, stellt sich auch die Frage nach der Schadensregulierung. Dr. Klein erklärt, welche Versicherung für die Folgen eines Wildunfalls aufkommt.

Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherer lag die Zahl der Wildunfälle im Jahr 2013 bei rund 247.000. Besonders häufig sind Zusammenstöße mit Wildschweinen und Rehen. "Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, braucht sich um das Begleichen der Reparaturkosten keine Sorgen zu machen", erklärt Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher von Dr. Klein. Dabei ist es dann unerheblich, ob es zu einem Zusammenprall mit dem Wild kam oder der Schaden durch Ausweichen entstanden ist.

Wann zahlt die Teilkasko?

Bei Teilkaskoversicherungen beschränken zahlreiche Versicherungsanbieter die Übernahme der Kosten nur auf Kollisionen mit Haarwild. Zum Haarwild gehören u.a. Fuchs, Hirsch, Reh, Wildschwein und Hase. Viele Versicherungen bieten Erweiterungsoptionen des Teilkaskoschutzes an, um auch die Unfallschäden mit anderen Tiergruppen wie beispielsweise Haus- und Weidetieren abzudecken. Einige Versicherer haben diese Tiergruppen inzwischen standardmäßig in ihre Wildschadensklausel mit eingeschlossen.

Die Teilkaskoversicherung übernimmt in der Regel nur Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit dem Tier entstanden sind. Der Autofahrer ist dabei in der Beweispflicht. Das heißt: Eindeutige Unfallspuren müssen am Fahrzeug erkennbar sein und eine Bescheinigung über den Wildunfall sollte durch den Jagdpächter oder die Polizei ausgestellt sein.

Schwieriger ist die Lage, wenn dem Tier ausgewichen und dabei ein Schaden verursacht wurde. Hier muss der Teilkaskoversicherte nachweisen, dass durch das Ausweichmanöver größerer Schaden verhindert werden konnte. Dies ist in der Regel nur durch Zeugen möglich. Laut BGH-Urteil (Az.: IV ZR 321/95) sind Ausweichunfälle mit Kleintieren und Federwild nicht abgesichert. Grund hierfür: Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben und der Schaden beim Überfahren sei geringer als die mutmaßlichen Unfallschäden bei einem Ausweichmanöver.

Richtiges Verhalten bei Wildunfällen

In vielen Fällen kann ein Wildunfall vermieden werden: "In Gebieten mit häufigem Wildwechsel, wie in der Nähe von Wäldern, Wiesen oder Feldern, ist es ratsam, langsamer und aufmerksamer zu fahren", so Gawarecki. "Taucht Wild auf, sollte abgeblendet und gehupt werden. Und: Lässt sich der Unfall nicht mehr vermeiden, ist es besser, das Lenkrad festzuhalten und zu bremsen, als dem Tier auszuweichen." Kommt es zum Wildunfall, müssen Autofahrer die Polizei benachrichtigen und sich eine Wildbescheinigung ausstellen lassen, um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten. Hilfreich sind auch Fotos vom Tier und dem beschädigten Fahrzeug.

Quelle: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft (ots)

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