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Haftpflichtversicherung teilen – so können Lebenspartner Geld sparen

Archivmeldung vom 12.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: credit_00, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: credit_00, on Flickr CC BY-SA 2.0

Für so gut wie jede Alltagssituation gibt es in Deutschland den richtigen Schutz. Frei nach dem Motto "Lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig" werden fleißig Hausrats-, Haftpflicht-, Unfall- und Risikolebensversicherungen abgeschlossen. Doch was viele Versicherte nicht wissen – je nach Familienmodell lässt sich dabei ordentlich Geld sparen. Insbesondere die obligatorische Haftpflichtversicherung können sich unverheiratete Paare ohne großen Verwaltungsaufwand teilen – vorausgesetzt sie wohnen zusammen.

Versehentlich das Auto des Nachbarn zerkratzt, die teure Vase der besten Freundin fallen gelassen oder beim Baumfällen das Dach vom Nachbarhaus beschädigt – dürfte alles kein Problem sein, wenn die Versicherung zahlt. Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die man abschließen kann – nach der Ratingagentur Franke und Bornberg, die sich auf Versicherungen spezialisiert hat, sogar die Wichtigste. Denn nur diese Versicherung haftet für Schäden, die man durch fahrlässiges Handeln anderen zugefügt hat. Versicherungsexperten betonen immer wieder, dass ausnahmslos jeder eine Haftpflichtversicherung haben sollte, die ein Mindestmaß an Leistungen abdeckt. Ehepartner können sich übrigens ohne Bedenken eine Haftpflichtversicherung teilen. Auch Paare, die in eine gemeinsame Wohnung ziehen, können auf die zweite Versicherung getrost verzichten.

Denn sobald eine eheähnliche Gemeinschaft besteht, ist es möglich, den Partner über die eigene Police mitversichern zu lassen. Dafür ist lediglich die namentliche Eintragung des Lebenspartners in den Versicherungsvertrag notwendig. Die überflüssige Haftpflicht-Police kann je nach Vertragsart vorzeitig gekündigt werden – insbesondere bei "jüngeren" Policen ist das ohne Weiteres möglich. Versicherungen zusammenlegen und richtig Geld sparen – so schön es auch klingt, aber auch hier gibt es einen nicht unerheblichen Hacken. Lassen sich Lebenspartner zusammen versichern, sind eventuelle Schadenersatzansprüche zwischen beiden ausgeschlossen. Insbesondere bei Personenschäden – wenn man den Partner beispielsweise bei der Renovierung der eigenen vier Wände versehentlich verletzt – kann es im Zweifelsfall richtig teuer werden. Denn in so einem Fall übernimmt neben der Versicherung auch die Krankenkasse nicht die Kosten.

Wer sich mit seinem Partner oder seiner Partnerin eine Haftpflichtversicherung teilen möchte, sollte immer darauf achten, eine bestimmte Klausel in den Vertrag aufzunehmen. Laut Verbraucherzentrale Bremen kann nur damit sichergestellt werden, dass die Policen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, privaten Krankenversicherungen sowie Arbeitgebern beinhalten.

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