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Beim Auffahren auf die Autobahn immer Vorrang gewähren

Archivmeldung vom 16.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/TÜV Rheinland AG"
Bild: "obs/TÜV Rheinland AG"

Was tun, wenn einem beim Einfädeln auf die Autobahn oder auf eine Kraftfahrstraße plötzlich der Beschleunigungsstreifen "ausgeht"? "Kraftfahrer müssen in jedem Fall dem fließenden Verkehr Vorrang gewähren und notfalls anhalten, um dann mit dem erforderlichen Sicherheitsabstand auf die rechte Fahrspur zu wechseln", betont Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland: "Bei Auffahren auf die Autobahn gilt nicht das Reißverschlussverfahren. Das greift nur dann, wenn zwei oder mehrere Fahrspuren etwa wegen eines Hindernisses zusammengeführt werden." Das Befahren des Standstreifens als verlängerte Beschleunigungsspur ist grundsätzlich verboten.

Um sicher auf die Autobahn zu gelangen, den linken Blinker setzen, zügig beschleunigen, den fließenden Verkehr in den Rückspiegeln und schließlich per Schulterblick beobachten und dann mit ausreichend Abstand auf die rechte Spur fahren. Auf keinen Fall mit Gewalt zwischen zwei Fahrzeuge drängeln. Das bringt einen selbst und andere in Gefahr. Übrigens: Auf der Beschleunigungsspur darf schneller gefahren werden als auf dem rechten Fahrstreifen.

Zunächst auf der rechten Spur bleiben

Andere Verkehrsteilnehmer können bei Auffahrmanövern - insbesondere von langsamen Fahrzeugen wie schwer beladenen Lkw - die Geschwindigkeit reduzieren oder nach links ausweichen, sofern das der fließende Verkehr gefahrlos zulässt. "Nach dem Einfädeln aus Sicherheitsgründen zunächst auf der rechten Spur weiterfahren und nicht direkt nach links ausscheren. Auch hier gilt: Erst wenn sich im Rückspiegel eine ausreichend große Lücke ergibt, die Fahrspur wechseln", erklärt TÜV Rheinland-Fachmann Sander.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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