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Auch am Morgen danach auf Nummer sicher

Archivmeldung vom 04.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/ADAC/ADAC/Markus Hannich"
Bild: "obs/ADAC/ADAC/Markus Hannich"

Restalkohol wird noch immer von vielen Autofahrern als Risiko unterschätzt. Gerade jetzt zur Karnevalszeit sollten sie wissen: Übermüdung und der Kater am Morgen danach beeinflussen das Reaktionsvermögen. Bereits bei 0,3 Promille Blutalkohol gilt: Wer einen alkoholbedingten Fahrfehler macht, begeht eine Straftat und muss mit einer Geldstrafe und Führerscheinentzug rechnen.

Bild: "obs/ADAC"
Bild: "obs/ADAC"

"Null Promille" heißt es für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Für Radfahrer hat die Rechtsprechung die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille festgelegt. Erreicht ein Fahrradfahrer diesen Wert und nimmt am Verkehrsgeschehen teil, begeht er eine Straftat.

Promilleberechnungen können einen Orientierungswert bieten, sind aber stark von Faktoren wie Konstitution, Nahrungsaufnahme und Tagesform abhängig. Der Körper baut pro Stunde etwa 0,1 Promille ab. Das heißt beispielsweise: Wer um Mitternacht mit 1,5 Promille schlafen geht, hat morgens um neun Uhr immer noch einen Wert von 0,6. Wundermittel oder Promille-Abbau-Beschleuniger gibt es nicht. Auch Kaffee trinken, hilft - entgegen der landläufig verbreiteten Meinung - nichts in Bezug auf den messbaren Blutalkohol.

Der ADAC rät allen Autofahrern, im Zweifelsfall auch am nächsten Tag öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zu nutzen.

Quelle: ADAC (ots)

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