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Was tun, wenn das Flugzeug nicht abhebt?

von Oliver Randakveröffentlicht 22.07.2008 16:08
Ein Flug ist wegen Arbeitsniederlegungen zwei Stunden verspätet? Oder er fällt angesichts von Streiks gleich ganz aus? Das müssen Passagiere nicht einfach so hinnehmen - sie können an die Fluggesellschaft Ansprüche stellen. Doch wie sehen diese genau aus?

Welche Rechte haben Flugpassagiere, wenn es wegen Streiks zu Verspätungen oder Flugausfällen kommt? Grundsätzlich hat die EU im Jahr 2005 die Rechte von Passagieren gestärkt - seither können beispielsweise bei Annulierungen neben der Erstattung des Tickets eigentlich bis zu 600 Euro Schadensersatz von den Fluggesellschaften gefordert werden. Dieses Recht besteht jedoch nicht, wenn der Flug als unmittelbare Folge von Arbeitsniederlegungen ausfällt. Doch bestimmte Ansprüche können Fluggäste nach Auskunft des Luftfahrtbundesamtes gegenüber tagesschau.de auch bei Streiks geltend machen.

Bei Verspätungen

Die Passagiere können in diesem Fall verlangen, kostenlos mit Mahlzeiten und Getränken versorgt zu werden. Zudem dürfen sie auf Kosten der Fluggesellschaft zwei Telefongespräche führen oder Faxe versenden. Eine Verspätung liegt vor, wenn sich bei Flügen bis zu 1500 Kilometern die Abflugzeit um mindestens zwei Stunden verzögert, bei Flügen zwischen 1500 und 3500 Kilometern um drei Stunden und bei Flügen über 3500 Kilometern um vier Stunden.

Sollte der Flug - egal über welche Entfernung - mehr als fünf Stunden verspätet starten, können Fluggäste zusätzlich die vollständige Erstattung der Ticketkosten sowie einen Rückflug zum ersten Abflugort zum frühest möglichen Zeitpunkt verlangen.

Wenn die Verspätung so groß ist, dass der Flug erst am Folgetag startet, müssen die Fluggesellschaften eine Hotelunterbringung bezahlen.

Bei Flugausfällen

Wenn ein Flug ausfällt, obwohl die Buchung bestätigt wurde, können Fluggäste ebenfalls Mahlzeiten und Getränke verlangen. Zudem müssen die Fluggesellschaften für eine anderweitige Beförderung sorgen oder das Ticket in voller Höhe erstatten.

Zuständig für die Durchsetzung von Fluggastrechten ist in Deutschland das Luftfahrtbundesamt. Unter der Telefonnummer 0531-2355-552 können sich betroffene Fluggäste im Einzelfall über die Rechtslage informieren. Auch auf der Internetseite der Behörde unter www.lba.de finden sich weitere Details. Werden dem Fluggast seine Rechte nicht gewährt, kann er sich beim Luftfahrtbundesamt beschweren - die Behörde prüft den Vorfall und wird dann gegebenenfalls tätig.


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