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Neue Regelung beim Kindergeld ab 2016: Steuer - Identifikationsnummern an Familienkasse melden

Archivmeldung vom 13.11.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: www.einstellungstest-polizei-zoll.de / pixelio.de
Bild: www.einstellungstest-polizei-zoll.de / pixelio.de

Als zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld gilt ab 1. Januar 2016 die Angabe der Steuer - Identifikationsnummern (Steuer - ID) so wohl des Kindergeld - Berechtigten selbst, als auch der Kinder. Dabei komme es nicht auf das Alter der Kinder an , heißt es in einer Mitteilung der Arbeitsagentur Limburg - Wetzlar. Durch die neue Regelung solle sichergestellt werden, dass Kindergeld für jedes Kind nur einmal aus gezahlt wird.

Bei Neuanträgen tragen Eltern die eigene sowie die Steuer - I D der Kinder in den entsprechenden Kindergeldantrag ein . Für Neugeborene erhalten die Eltern diese Nummer automatisch vom Bundeszentralamt für Finanzen übersandt.

Wer bereits Kindergeld bezieht, ohne dass er der Familienkasse die Steuer - ID mitgeteilt hat, sollte dies nach Angaben der Arbeitsagentur möglichst beim nächsten Kontakt mit der Familienkasse nach holen. Die Nummer ist auch der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder dem Einkommensteuerbescheid zu entnehmen .

Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer - ID im Laufe des kommenden Jahres nachgereicht wird. Die in verschiedenen aktuellen Publikationen verbreitete Meldung, dass eine Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1. Januar 2016 keine Mitteilung der Steuer - ID vorliegt, ist unzutreffend.

Fragen und persönliche Anliegen zum Kindergeld werden während der Servicezeiten, montags bis freitags, 8 bis 18 Uhr, unter der gebührenfreie Service - Rufnummer der Familienkasse (0800 4 555530 ) beantwortet .

Weitere Informationen zum Kindergeld sind im Internet abrufbar unter www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen und Bürger > Familie und Kinder > Kindergeld, Kinderzuschlag .

Quelle: Arbeitsagentur Limburg - Wetzlar

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