Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Verbraucherinfos Wer abgelenkt ist, lenkt oft falsch - Der ADAC informiert über die Folgen von Unachtsamkeit am Steuer

Wer abgelenkt ist, lenkt oft falsch - Der ADAC informiert über die Folgen von Unachtsamkeit am Steuer

Archivmeldung vom 13.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Wiesbaden112.de, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Wiesbaden112.de, on Flickr CC BY-SA 2.0

Eine vermeintlich harmlose Nebentätigkeit am Steuer ist der Auslöser für etwa jeden zehnten Unfall mit Personenschaden. Inzwischen ist die geschätzte Zahl der Ablenkungsunfälle ähnlich hoch wie die der Alkoholunfälle. Vor allem Smartphones lenken Autofahrer vom Verkehrsgeschehen ab. Der ADAC informiert über mögliche Folgen von Unachtsamkeit.

Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder die sonstige Nutzung des Mobiltelefons, wenn es in die Hand genommen wird, ist ausdrücklich verboten. Den Fahrer erwartet ein Punkt in Flensburg sowie eine Geldbuße von 60 Euro. Wer als Radfahrer das Mobiltelefon verbotswidrig nutzt, muss 25 Euro Verwarnungsgeld zahlen.

Wer unachtsam eine rote Ampel missachtet, wird zur Kasse gebeten - unabhängig vom Verkehrsmittel. Fußgänger droht ein Verwarnungsgeld von 5 bis 10 Euro, Radfahrern ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und ein Punkt, Autofahrern mindestens 90 Euro und ein Punkt. Je nachdem wie lange eine Ampel rot war, kann es noch teurer werden: Dann geht es um zwei Punkte und um ein Fahrverbot.

Beeinträchtigt laute Musik das Gehör des Fahrzeugführers, muss er mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Für Fußgänger gibt es kein ausdrückliches Verbot.

Ist ein Unfall auf Ablenkung zurückzuführen, kann das Probleme bei der Regulierung des eigenen Schadens mit der Kaskoversicherung mit sich bringen. Entscheidend ist, ob der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat, also seine Sorgfaltspflicht in hohem Maße verletzt hat. Hier könnte sich die Versicherung weigern, den Schaden des Versicherten ganz oder teilweise zu übernehmen.

Der ADAC rät, in der Kfz-Kaskoversicherung einen Tarif abzuschließen, bei dem auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird. Fahrradfahrer und Fußgänger sollten unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, um nicht für Schäden Dritter aufkommen zu müssen.

Quelle: ADAC (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte lineal in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige