Vorgebliche E-Mail der Finanzverwaltung enthält Schadsoftware
Archivmeldung vom 26.09.2012
Der Nürnberger IT-Dienstleister DATEV eG weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Finanzverwaltung das Medium E-Mail grundsätzlich nur zu Benachrichtigungszwecken verwendet. Keinesfalls werden steuerliche Daten in Form von Dateianhängen verschickt. Zudem ist bei den gefälschten E-Mails die eigentliche Absenderadresse im erweiterten Adressheader relativ leicht als nicht von der Finanzverwaltung erkennbar.
Zum Schutz vor dem "Elster-Trojaner" gilt es, aufmerksam mit eingehenden E-Mails zu verfahren. Grundsätzlich sollten Dateianhänge nur geöffnet werden, wenn der Empfänger absolut sicher sein kann, dass die E-Mail vom angegebenen Absender stammt. Darüber hinaus empfiehlt es sich, alle genutzten Programme immer auf möglichst aktuellem Stand zu halten. Zum Schutz gegen den aktuellen "Elster-Trojaner" hilft es bereits, den Adobe Reader auf die neueste Version (10.1.4) zu aktualisieren. Die Schadsoftware nutzt in diesem Fall eine Sicherheitslücke in älteren Versionen des Programms, um sich auf dem Rechner zu installieren.
Bewährt hat sich bei dem Angriff die Sicherheitsdienstleistung DATEVnet pro, mit der die DATEV den Internetzugang ihrer Kunden absichert. Deren Nutzer waren frühestmöglich geschützt. Zudem erwies sich der integrierte Web-Radar als hilfreich. Diese Funktion greift auf ein stets aktuelles Verzeichnis der bekannten mit Viren oder Trojanern verseuchten Internetseiten zu und blockiert den Zugriff darauf.
Quelle: DATEV eG (ots)
