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Recht auf stabile Wände - Mieter sollten Küchenschränke aufhängen können

Archivmeldung vom 04.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Quelle: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"
Quelle: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"

Über manches kann man im Zusammenhang mit der Ausstattung einer Wohnung durchaus diskutieren. Einige Merkmale sind allerdings unbedingt erforderlich, um von einer vertragsgemäßen Nutzung einer Immobilie sprechen zu können. Dazu gehört nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Möglichkeit, an der Küchenwand Schränke aufhängen zu können. (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 67 S 355/14)

Der Fall: So hatte sich das der Mieter einer Wohnung nicht vorgestellt. Als er die Immobilie bezogen hatte, bemerkte er, dass die Küchenwände wegen ihrer einfachen Gipsbeplankung nicht in der Lage waren, Schränke zu tragen. Wenn die Schränke überhaupt anzubringen gewesen wären, so wären sie doch nach kürzester Zeit herabgestürzt. Der Mieter betrachtete das als unzumutbar. Er forderte den Eigentümer auf, für stabilere Wände zu sorgen, was dieser allerdings verweigerte. Weil sich beide Parteien nicht einigen konnten, musste sich die Rechtsprechung mit der Angelegenheit befassen.

Das Urteil: Die Richter des Landgerichts Berlin stellten fest, dass es zum Mindestwohnstandard gehöre, in der Küche Schränke aufhängen zu können. Schließlich sei das nötig, um Küchenutensilien unterzubringen. Wenn das nicht der Fall sei, müsse man von einem Mangel der Mietsache sprechen. Die konkrete Lösung habe nicht der allgemeinen Verkehrsanschauung von der Nutzung einer Immobilie entsprochen.

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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