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Urteil: Kinder können mutmaßlichen Vater nicht zu Gentest zwingen

Archivmeldung vom 19.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Net Doktor, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Net Doktor, on Flickr CC BY-SA 2.0

Kinder können ihren mutmaßlichen leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater nicht zu einem Gentest zwingen: Neben der rechtlichen Vaterschaftsfeststellung müsse nicht zwingend auch eine Möglichkeit der isolierten Abstammungsklärung bereitstehen, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil.

Der aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete Schutz der Kenntnis der eigenen Abstammung sei nicht absolut, sondern müsse mit widerstreitenden Grundrechten in Ausgleich gebracht werden, hieß es zur Begründung des Urteils.

Das Grundgesetz sieht zwar ein Recht auf Kenntnis der Abstammung vor, die Regelung gilt jedoch nur zwischen Kindern und deren rechtlichen Vätern, sowie bei Männern, die die Vaterschaft anerkannt haben.

Geklagt hatte eine 66-Jährige aus Nordrhein-Westfalen, die ihren mutmaßlichen Vater zu einem DNA-Test zwingen wollte. Der Mann hatte die Geburt im Jahr 1950 beim Standesamt angezeigt, die Vaterschaft jedoch stets abgestritten und einen DNA-Test abgelehnt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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