Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Urteil: Energieversorger müssen bei Preiserhöhung vorab informieren

Urteil: Energieversorger müssen bei Preiserhöhung vorab informieren

Archivmeldung vom 23.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de

Energieversorger müssen ihre Kunden bei Preiserhöhungen für Strom oder Gas über Gründe und Umfang vorab informieren. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag.

Eine bisher geltende deutsche Regelung, die es den Versorgern erlaubte, die Strom- und Gaspreise einseitig zu ändern, ohne dafür Gründe zu nennen, wurde damit für ungültig erklärt. Ein nachträgliches Kündigungsrecht allein reiche in diesem Fall nicht aus, so das Gericht. Die Kunden müssten auch die Befugnis erhalten, gegen eine solche Änderung vorzugehen.

Verbraucherschützer begrüßen EuGH-Urteil zu Preiserhöhungen bei Strom und Gas

Osnabrück. Der Bundesverband Verbraucherzentrale hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes begrüßt, wonach Strom- und Gasanbieter ihre Kunden vor Preiserhöhungen genau über den Grund und Umfang informieren müssen. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag) sagte der Energiereferent des Verbandes, Thorsten Kasper, "das Urteil ist ein gutes Urteil, weil es für Transparenz sorgt und die Tür für Rückforderungsansprüche betroffener Kunden offen lässt". Die Luxemburger Richter hatten in den ihnen vorliegenden Fällen ausdrücklich auch Rückzahlungsansprüche des Kunden für die Vergangenheit erlaubt. Kasper wies allerdings darauf hin, dass das Bestehen von Rückforderungsansprüchen von dem endgültigen Ausgang der Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abhängen wird.

In dem Verfahren vor dem EuGH ging es um zwei Klagen von Verbrauchern gegen ihre Energielieferanten: die Technischen Werke Schussental GmbH (Ravensburg/Baden-Württemberg) und die Stadtwerke Ahaus GmbH (Nordrhein-Westfalen). Der Bundesgerichtshof hatte die beiden Fälle den Luxemburger Richtern vorgelegt, damit sie prüfen, ob die in Frage stehenden Vorschriften mit dem europäischen Recht vereinbar sind.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte lusaka in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige