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Wenn Selfies über das Selbst hinausgehen

Archivmeldung vom 17.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Stephanie Kraus, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Stephanie Kraus, on Flickr CC BY-SA 2.0

Längst beschränken sich die sogenannten Selfies nicht mehr darauf, ein Selbstportrait zu bleiben. Immer öfter werden die technischen Möglichkeiten beispielsweise der Smartphones dazu genutzt, auch weitere Personen in der Öffentlichkeit abzulichten - gern auch im Verbund mit der oder dem Auslösenden.

Letztere vergessen allzu oft, dass es - die Rechtslage hier einmal völlig außen vor gelassen - eine Grundvoraussetzung der Höflichkeit ist, andere Menschen um ihr Einverständnis zu bitten, ehe sie fotografiert werden dürfen. Und zwar völlig unabhängig davon, ob es sich erstens bei der abgelichteten Person um eine mehr oder minder prominente handelt, und ob zweitens das Foto später "unter Verschluss" bleiben oder im Internet hochgeladen werden soll. Wer den Mitmenschen die notwendige Wertschätzung zeigen will, fragt deshalb vor jeder Fotografie - auch ohne sich selbst mit aufzunehmen -, ob sie überhaupt gelegen kommt und gestattet wird. Das gilt im eigenen Land wie auf Auslands-Reisen. Rücksichtnahme und sorgfältige Überlegung sind auch gefragt, wenn ein Selfie-Stick für eine Aufnahme verwendet werden soll.

Quelle: Allgemeiner Deutscher Tanzlehrerverband - ADTV (ots)

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