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Unter welcher Voraussetzung ein Anspruch auf Herausgabe eines anonymisierten schulischen Notenspiegels besteht

Archivmeldung vom 27.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Häufig haben Eltern das Interesse zu erfahren, wie sich die Leistung ihres Kindes zu den Leistungen der anderen (Mit-)Schüler verhält.

Dazu der Hamburger Schulrechtsanwalt Dr. Kai Hentschelmann: "Diesem berechtigten Informationsinteresse der Eltern ist auf einen entsprechenden formfreien Antrag hin grundsätzlich zu entsprechen. Allerdings ist die Schule aus datenschutzrechtlichen Gründen daran gehindert, ohne die Einwilligung volljähriger Schüler bzw. der Eltern minderjähriger Schüler deren personenbezogene Daten preiszugeben. Die Eltern können aber beispielsweise anhand eines anonymisierten Notenspiegels darüber informiert werden, wie die Bewertung der schriftlichen Arbeit in der Klasse ausgefallen ist.

Durch die Bekanntgabe, wie viele Einsen, Zweien, Dreien usw. oder auch Punkte bei der Arbeit erzielt worden sind, werden ausdrücklich keine personenbezogenen Daten übermittelt. Durch eine solche Angabe wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des einzelnen Schülers oder seiner Erziehungsberechtigten nicht berührt und somit gelten dafür keine datenschutzrechtlichen Einschränkungen.

Die Aushändigung eines anonymisierten Notenspiegels kann allerdings nur unter der Voraussetzung verlangt werden, dass der Klassenverbund so groß ist, dass die Bestimmbarkeit eines einzelnen Schülers mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Wann von der Wahrung der Anonymität nicht mehr ausgegangen werden kann, lässt sich nur im jeweiligen Einzelfall beurteilen."

Maik Findeisen vom Parentsmagazin-Hamburg: "Eltern sollten von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Aushändigung eines anonymisierten Notenspiegels von den einzelnen Klassenarbeiten und den Zeugnisnoten bei der Schule zu beantragen."

Das Parentsmagazin-Hamburg ist ein Online-Magazin mit weit über 30.000 Usern, berichtet frei und unabhängig sowie überparteilich rund um schulpolitische Entwicklungen und über Inklusion in unserer Gesellschaft. Wir ergreifen Initiative - machen Probleme öffentlich und begleiten Bildungspolitik konstruktiv kritisch.

Quelle: Parentsmagazin-Hamburg (ots)

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