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Jörg Kachelmann darf weiterhin die Nazi-Keule schwingen

Archivmeldung vom 30.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Florentine / pixelio.de
Bild: Florentine / pixelio.de

Am 28.03.2012 kam es in einem zivilrechtlichen Verfahren gegen Herrn Jörg Kachelmann, der einen Teilnehmer der Bürgerinitiative Sauberer Himmel beleidigt hatte, zur zweiten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin. Nachdem bereits die erste Verhandlung mit einer faustdicken Überraschung endete, so muss dies auch für die jetzige Verhandlung gelten – zumindest aus juristischer Sicht.

Das Landgericht Berlin hob nämlich das Versäumnisurteil gegen Herrn Kachelmann auf und wies den Antrag des Teilnehmers der Bürgerinitiative Sauberer Himmel auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Die im Zuge der Urteilsverkündung vorgetragene Begründung des Landgerichts fiel lapidar aus:

Die Bezeichnung "verrückt" sei im umgangssprachlichen Sinne gemeint gewesen und nicht so, dass er alle als krank darstellen wollte. Und zum Vorwurf "Neonazis" vertrat der Richter gar die Auffassung: "So oft, wie das heute jemanden vorgeworfen wird, ist es fraglich, ob das noch eine Prangerwirkung hat."

Rechtsauffassung des Landgerichts ist nicht vertretbar

„Diese Urteilsbegründung ist aus juristischer Sicht nicht vertretbar“, erklärt Rechtsanwalt Dominik Storr, der den Verfügungskläger vertritt. „Dieses Urteil hebt praktisch den im Grundgesetz normierten Persönlichkeitsrechtsschutz auf und führt dazu, dass man jeden Menschen als verrückt oder als Neonazi bezeichnen darf. So dürfte man nach Auffassung des Landgerichts zum Beispiel sagen, dass Urteile wie dieses von Neonazis oder Verrückten gefällt würden, sofern man glaubhaft macht, dass sich unter den Tausenden von Richtern auch ein paar Nazis befinden“, so der Anwalt des Verfügungsklägers. Herr Kachelmann darf nämlich nach Auffassung des Landgerichts Berlin sagen, dass man es bei Chemtrail-Anfragen wie der eines Teilnehmers der Bürgerinitiative Sauberer Himmel mit Neonazis oder Verrückten zu tun habe, weil er glaubhaft gemacht habe, dass sich unter den Tausenden von Chemtrail-Gegnern auch ein paar Neonazis befänden.

Plötzlicher Sinneswandel beim Landgericht Berlin

Im Laufe des Verfahrens entstand der Eindruck, dass dem Richter des Landgerichts Berlin das politische Ausmaß dieses Falles noch nicht bewusst war, als er im Oktober 2011 die einstweilige Verfügung gegen Herrn Kachelmann erlassen hatte. Zu diesem Zeitpunkt vertrat das Landgericht Berlin noch die Auffassung, dass die umstrittene Äußerung nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sei.

Landgericht Berlin erteilt Herrn Kachelmann Freibrief für weitere Beleidigungen

„Dieses Urteil führt dazu, dass Herrn Kachelmann ein Freibrief erteilt wurde, um eine ganze Umweltbewegung pauschal zu gettoisieren statt sich mit deren Sachargumenten auseinander zu setzen“, führt Rechtsanwalt Storr aus.

Verfügungskläger kündigt Berufung an

Da dieses Urteil aus juristischer Sicht keinen Bestand haben darf, wird der Teilnehmer der Bürgerinitiative Sauberer Himmel Berufung einlegen. Der vorliegende Fall ist daher noch nicht rechtskräftig entschieden.

Mehr Informationen über dieses Thema finden Sie unter http://www.sauberer-himmel.de/.

Quelle: Kanzlei Storr

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