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Urteil: Reisepass darf bei Terrorismusverdacht entzogen werden

Archivmeldung vom 10.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: stromie  / pixelio.de
Bild: stromie / pixelio.de

Bei einem durch konkrete Tatsachen belegten Terrorismusverdacht darf einem deutschen Staatsangehörigen sein Reisepass entzogen werden. Das urteilte das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch. Der Reisepass könne einem Verdächtigen abgenommen werden, wenn es Hinweise auf eine Gefährdung der Interessen Deutschlands gebe.

Die Gefährdungseinschätzung der zuständigen Behörde müsse nicht auf eindeutigen Beweisen beruhen, sondern nachvollziehbar und in einem Gerichtsverfahren überprüfbar sein. Geklagt hatte ein 28-Jähriger, dem die Stadt Bonn im Juni 2013 seinen deutschen Reisepass entzogen und den Geltungsbereich seines Personalausweises auf Deutschland beschränkt hatte. Der Mann wurde vom Verfassungsschutz verdächtigt, der islamistisch-dschihadistischen Szene anzugehören und eine Ausreise nach Syrien zu planen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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