Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Rechte und Pflichten bei der Teilzeitarbeit

Rechte und Pflichten bei der Teilzeitarbeit

Archivmeldung vom 06.09.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt. Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Bild: D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei berufstätigen Müttern ist ein gesellschaftlicher Dauerbrenner – in den Medien und sicher auch an so manchem heimischen Küchentisch. Fakt ist: 2010 waren von Männern und Frauen mit minderjährigen Kindern knapp 70 Prozent der Mütter in Teilzeit beschäftigt. Daher rücken die Bedingungen für Teilzeitbeschäftigungen besonders für Frauen mit Familie verstärkt in den Vordergrund. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung liefert einen Überblick.

Der Wunsch nach Teilzeit entsteht bei den meisten Frauen, wenn sie ihren Vollzeitjob im Rahmen der Familiengründung verkürzen möchten. Der rechtliche Hintergrund ist dabei eindeutig: „Grundsätzlich haben Mitarbeiter einen Rechtsanspruch, von Voll- in Teilzeit zu wechseln, wenn der Betrieb mehr als 15 Angestellte hat – Auszubildende nicht mitgezählt (§ 8 Absätze 1 und 7 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG))“, erläutert Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, und ergänzt: „Voraussetzung ist allerdings, dass die Beschäftigte bereits seit mindestens sechs Monaten in dem Unternehmen arbeitet.“ Wichtig dabei: Die Arbeitnehmerin muss die Reduzierung ihrer Arbeitszeit drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeittätigkeit bei der Personalabteilung oder Geschäftsleitung beantragen. Ihr Chef hat dann die Pflicht, bis zu einem Monat vorher zu reagieren – sonst gilt der Antrag automatisch als angenommen!

Genehmigung oder Ablehnung

Sprechen wichtige betriebliche Gründe dagegen, kann das Unternehmen den Antrag ablehnen (§ 8 Absatz 4 TzBfG), beispielsweise wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisationsstruktur, die Arbeitsabläufe oder die Sicherheit im Betrieb gefährden könnte. Auch unverhältnismäßige Zusatzkosten sind ein mögliches Gegenargument. Allerdings muss der Arbeitgeber die Gründe für sein Nein gut begründen und untermauern können, denn: „Die Gerichte bewerten die Kriterien für eine Ablehnung von Teilzeit in aller Regel sehr streng“, betont die D.A.S. Rechtsexpertin. Unabhängig davon, ob das Unternehmen dem Antrag zugestimmt oder ihn abgelehnt hat, kann die Mitarbeiterin eine erneute Verringerung erst nach zwei Jahren einfordern.

Sind die Kinder aus dem Gröbsten heraus, wächst bei vielen Müttern das Bedürfnis, aus der Teilzeit- wieder in eine Vollzeitstelle zu wechseln. Aber: Es besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung der Beschäftigungszeit! Allerdings muss der Vorgesetzte, sofern eine Mitarbeiterin Interesse an Vollzeitarbeit geäußert hat, sie bei der Vergabe ihrer Qualifikation entsprechender freier Stellen im Unternehmen bevorzugt berücksichtigen.

Rechte und Pflichten

Teilzeitbeschäftigte haben im Prinzip dieselben Rechte und Pflichten wie ihre in Vollzeit arbeitenden Kollegen. Ausnahmen gibt es nur beim Vorliegen wichtiger und nachweisbarer betrieblicher Gründe. Zwar müssen sie Gehaltseinbußen hinnehmen. Es steht ihnen jedoch ein ebenso hoher Stundenlohn wie vor der Reduzierung zu – nur eben für weniger Stunden. Kündigungsfristen und Kündigungsschutz entsprechen den Vorgaben für Vollzeitstellen, ebenso der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Wenn das Unternehmen Sozialleistungen wie betriebliche Altersvorsorge bietet, haben auch die Teilzeitarbeitenden darauf einen Anspruch. Dieser kann allerdings entsprechend der geringeren Arbeitszeit reduziert werden (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 4 Sa 444/05).

Ein aktuelles Urteil dazu: Geht eine Arbeitnehmerin einige Jahre vor Erreichen des Rentenalters in Altersteilzeit, darf der Arbeitgeber ihre Betriebsrente nicht nur nach dem Beschäftigungsgrad der letzten zehn Jahre berechnen. Laut Bundesarbeitsgericht ist dabei die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses zu berücksichtigen (Urteil vom 17.04.2012, Az. 3 AZR 280/10).

Bruch-Rechnen beim Urlaubsanspruch

„Urlaubs- und Weihnachtsgeld müssen bei Beschäftigten in Teilzeit anteilig gezahlt werden“, erklärt die D.A.S. Juristin. Wie viele Tage Urlaub ihnen pro Jahr zustehen, hängt davon ab, wie oft sie in den Betrieb kommen: Eine Beschäftigte, die an jedem Wochentag erscheint, erhält ebenso viele freie Tage wie die Vollzeitmitarbeiter – auch wenn sie weniger Stunden arbeitet. Erscheint sie aber nur an manchen Tagen, muss gerechnet werden: Dann reduziert sich die Zahl ihrer Urlaubstage entsprechend. Ein Beispiel: Wer nur an drei von fünf Werktagen arbeitet, also drei Fünftel der Arbeitswoche, bekommt auch nur 18 von 30 Urlaubstagen.

Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Gern gelesene Artikel

Insolvenz- alles, was Sie wissen müssen

Ratgeber · Recht 21.02.2009 15:50

Sind Fußball Live Streams im Netz legal oder illegal?

Ratgeber · Recht 30.04.2013 13:43

Neue Variante des Bundeskriminalamt Trojaners im Umlauf

Ratgeber · Verbraucherinfos 13.05.2013 12:45

Besuchsrecht in Mietwohnungen - Einschränkungen durch den Vermieter sind unwirksam

Ratgeber · Recht 22.11.2008 16:40

Neues Geldwäschegesetz 2012 - Was ändert sich für Edelmetallhändler?

Ratgeber · Recht 22.02.2012 09:59

Internet-Abo-Falle: Der Bluff von Inkassoanwalt Olaf Tank aus Osnabrück

Ratgeber · Recht 11.02.2009 16:30

400-Euro-Job zusätzlich zum Hauptberuf

Tipps & Tricks · Finanzen 08.10.2009 18:25

Gordon Duff: Traf eine Atombombe Syrien?

Berichte · Weltgeschehen 11.05.2013 18:20

Warnung vor Trojaner:E-Mail "Mahnung”von conrad.de ist eine Fälschung

Ratgeber · Verbraucherinfos 29.04.2013 12:14

Cristin Milioti spielt Mutter in Kultserie "How I Met Your Mother"

Nachrichten · Medien 15.05.2013 06:30

Einsatz von Stuttgarter Verteidiger Tasci gegen Molde fraglich

Nachrichten · Sport 01.10.2012 10:58

Fernheilen per Video: Beweist eine Tomate die Existenz von Gott?

Nachrichten · Vermischtes 22.03.2013 17:32

Erfahrungsbericht: Der Beauty Angel CVT 42 das Multitalent kombiniert LICHT-Dusche & Vibration

Ratgeber · Testberichte · Produkte · Sonstiges 27.04.2012 16:42

Irrstern über Atlantis - Die Trilogie der Drachen Band I

Ratgeber · Testberichte · Bücher · Sachbücher 29.01.2013 17:31

Aufkauf von verbrieften Darlehen: Schäuble widerspricht EZB-Chef Draghi

Nachrichten · Wirtschaft 13.05.2013 06:51

Raffinierte Phishing-Methode lockt Sparkassen-Kunden in die Falle

Ratgeber · Verbraucherinfos 21.08.2012 07:40
Videos
Der Beitrag enthält am Ende des Textbereichs ein Video. Bild: ExtremNews
"Ihr Thema ...": mit dem "Musiklehrer und Entwickler" Thomas Techau
Der Beitrag enthält am Ende des Textbereichs ein Video. Bild: ExtremNews
Ghostwriting – Mythos und Realität
Termine
Leben neu erleben - Das Spiel mit den Quanten
34637 Schrecksbach
25.05.2013 - 26.05.2013
Liebe geht durch die Zellen
87466 Oy-Mittelberg
30.05.2013
1. Weltkongress Gesundheit, Bewusstsein und Heilung der Erde
76137 Karlsruhe
19.07.2013 - 21.07.2013
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:

Anzeige