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EuGH rügt erneut die deutsche Glücksspielregulierung - Länder in der Verantwortung

Archivmeldung vom 04.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm  / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem heutigen Urteil (C-336/14 - Ince) seine Kritik an der deutschen Glücksspielregulierung erneuert. Entgegen der klaren rechtlichen Vorgaben aus Europa wurde mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüStV) von 2012 das staatliche Sportwettenmonopol nicht beseitigt. Vielmehr bestehe dieses faktisch trotz der Experimentierklausel für private Sportwettenanbieter fort, soweit die Erlaubnis nicht in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren erteilt wird. Dass das Konzessionsverfahren für Sportwetten nach dem GlüStV diesen Anforderungen nicht genügt, hatte im Herbst 2015 erst der Hessische Verwaltungsgerichtshof (8 B 1028/15) festgestellt.

Dr. Matthias Kirschenhofer, Geschäftsführer der Sport1 Media GmbH und Vorsitzender des Arbeitskreises Wetten im VPRT, sagt hierzu: "Für Medienunternehmen ist die rechtssichere und möglichst umfassende Bewerbung von Sportwetten und weiteren Angeboten ein wichtiger Refinanzierungsfaktor. Deutschland wäre gut beraten, nach den erneut klaren Worten des EuGH einen einheitlichen Rechtsrahmen für sämtliche Glücksspielanbieter zu schaffen, der den europarechtlichen Erfordernissen hinsichtlich Transparenz, Marktzugang, Marktdurchdringung und Kanalisierungsfunktion endlich gerecht wird."

Erste Ideen hierfür lägen bereits auf dem Tisch, so Kirschenhofer weiter. Das Land Hessen hatte schon im vergangen Jahr den Vorschlag gemacht, den Markt insgesamt zu öffnen und insbesondere die quantitativen Begrenzung der Sportwettenkonzessionen aufzuheben. "Hierüber müssen die Länder nun schnell ins Gespräch kommen und den konstruktiven Austausch mit allen Beteiligten suchen", so Kirschenhofers Appell.

Im konkreten Fall ging es um ein Strafverfahren gegen eine Unternehmerin, die Sportwetten eines nicht in Deutschland, jedoch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat lizenzierten Sportwettenanbieters vermittelte. Das Amtsgericht Sonthofen hatte das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der deutschen Glücksspielregulierung mit dem Unionsrecht vorgelegt.

Quelle: Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) (ots)

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