Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht BGH: Krankenversicherung muss Eizellspende im Ausland nicht bezahlen

BGH: Krankenversicherung muss Eizellspende im Ausland nicht bezahlen

Archivmeldung vom 14.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ein Spermium und eine Eizelle zu Beginn der Besamung und kurz vor der Befruchtung
Ein Spermium und eine Eizelle zu Beginn der Besamung und kurz vor der Befruchtung

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die private Krankenversicherung muss eine Eizellspende im Ausland nicht übernehmen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Die Klägerin hatte im Jahr 2012 in Tschechien eine künstliche Befruchtung mittels Eizellspende vornehmen lassen und die Erstattung der Kosten dieser Behandlung in Höhe von rund 11.000 Euro von ihrer privaten Krankenversicherung beansprucht.

Der Versicherer müsse Behandlungen, die in Deutschland verboten, in anderen europäischen Staaten aber erlaubt sind, nicht ersetzen, so das Gericht: Da die künstliche Befruchtung mittels Eizellspende nach deutschem Recht verboten ist, bestand für die Behandlung in der Tschechischen Republik kein Versicherungsschutz.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte birne in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige