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Urteil: E-Zigarette ist kein Arzneimittel

Archivmeldung vom 20.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Elektronische Zigarette "Mini" mit USB-Ladekabel Bild: Horsten / Masur / de.wikipedia.org
Elektronische Zigarette "Mini" mit USB-Ladekabel Bild: Horsten / Masur / de.wikipedia.org

E-Zigaretten sind einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zufolge keine Arzneimittel oder Medizinprodukte. Den nikotinhaltigen Flüssigkeiten - sogenannten Liquids -, die in den E-Zigaretten verdampft werden, fehle es an einer therapeutischen Eignung, da sich ein Nutzen der E-Zigarette als Hilfsmittel für eine dauerhafte Rauch- und Nikotinentwöhnung wissenschaftlich nicht belegen lasse, hieß es in der Urteilsbegründung.

Verbraucher verwendeten die Liquids daher als Genussmittel. Damit können die Liquids weiter frei in Tabakläden oder im Internet verkauft werden.

eZigarettenverband ruft Händler zur Schadenersatzklage gegen NRW auf

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Versuche des Gesundheitsministeriums NRW, mit einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne elektrische Zigaretten und deren Zubehör als Arzneimittel zu klassifizieren und deren freien Handel deshalb als illegal einzustufen, waren nicht rechtens.

Zitat Pressemeldung Bundesverwaltungsgericht: "Nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts beeinträchtigten die öffentlichen Äußerungen die Wettbewerbsposition der Klägerin am Markt faktisch ähnlich wie eine Verkaufsbeschränkung... Danach waren die Äußerungen des Ministeriums rechtswidrig, weil es an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage fehlte." http://tinyurl.com/nkem84v

Die vom Gesundheitsministerium im Dezember 2011 via Pressemeldung verlautbarten Erklärungen haben Verbraucher und Händler erheblich verunsichert und sind die Ursache für starke Umsatzeinbußen der Unternehmen, die ihre Produkte in NRW verkaufen. Dazu zählen auch alle Händler, die nicht in NRW ansässig sind, jedoch einen gewichtigen Teil ihres Umsatzes in dem bevölkerungsreichsten Bundesland erwirtschaften. Einige eZigarettenhändler mussten ihr Geschäft sogar komplett aufgeben oder Mitarbeiter entlassen, weil die Umsätze deutlich zurückgingen oder ganz ausblieben.

Der Verband des eZigarettenhandels ruft nun alle Händler und Hersteller in Deutschland zu einer Schadenersatzklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf.

VdeH-Vorsitzender Dac Sprengel: "Gesundheitsministerin Steffens hat einen persönlichen Feldzug gegen die eZigarette auf Kosten der Steuerzahler geführt und ist nun endgültig damit gescheitert. Der Handel ist 2012 massiv eingebrochen und konnte sich in den letzten zwei Jahren nur allmählich wieder von dieser unsäglichen Kampagne erholen. Frau Steffens trägt die Verantwortung für diese Entwicklung und auch für die hoffentlich breite Klagewelle der Händler, die davon betroffen waren."

Quelle: dts Nachrichtenagentur / Verband des eZigarettenhandels e.V. (ots)

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