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Das kosten Verkehrssünden im Ausland

Archivmeldung vom 31.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: ADAC
Bild: ADAC

Im Vergleich zu Deutschland ist für einige Verkehrsverstöße im europäischen Ausland ein deutlich höheres Bußgeld fällig. Vor allem in den skandinavischen Ländern kann es besonders teuer werden. Norwegen hat im europäischen Vergleich die höchsten Gebühren für zu schnelles Fahren (ab 420 Euro) sowie Rotlicht- und Überholverstöße (600 Euro). Teuer ist häufig auch das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung: Während ein solches Vergehen in Lettland mit 15 Euro geahndet wird, sind in Italien 160 Euro, in Dänemark 200 Euro und in den Niederlanden 230 Euro fällig. Um Reisenden eine Übersicht über die Kosten von Verkehrsverstößen im Ausland zu geben, hat der ADAC die Wichtigsten in einer Tabelle zusammengestellt.

Weit drastischer Folgen als ein hohes Bußgeld haben Fahrten unter Alkoholeinfluss etwa in Italien und Dänemark. Wer auf italienischen Straßen mit mindestens 1,5 Promille im Blut erwischt wird, dem droht die Enteignung des Fahrzeugs, sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind. Dänemark hat eine ähnliche Regelung ab 2,0 Promille. Freiheitsstrafen für Alkoholfahrten drohen unter anderem in Schweden (ein Monat ab 1,0 Promille) und Spanien (drei Monate ab 1,2 Promille).

Bereits seit 2010 können Verkehrsverstöße die im EU-Ausland begangen werden in Deutschland vollstreckt, also eingetrieben werden. Um verkehrssicherheitsrelevante Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht-, Überhol- und Handyverstöße effektiver und schneller verfolgen zu können, hilft der vor kurzem optimierte Halterdatenaustausch innerhalb der EU. Für Verkehrsverstöße die im Ausland begangen werden, gibt es keine Punkte in Flensburg. Auch ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Fahrberechtigung in Deutschland aus.

Quelle: ADAC (ots)

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