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Geld zurück bei verlustreicher Bauruine: Spanische Banken haften gegenüber Immobilienkäufern für insolvente Bauträger

Archivmeldung vom 05.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bauruine einer Villa, Abades, Teneriffa, Spanien / Spanische Banken haften gegenüber Immobilienkäufern für insolvente Bauträger / Bild: "obs/Spanish Legal Reclaims/© etfoto - fotolia.de"
Bauruine einer Villa, Abades, Teneriffa, Spanien / Spanische Banken haften gegenüber Immobilienkäufern für insolvente Bauträger / Bild: "obs/Spanish Legal Reclaims/© etfoto - fotolia.de"

Sensationelles Grundsatzurteil des Oberste Gericht in Spanien: 80.000 deutsche Immobilienkäufer können 1,6 Milliarden Euro aus verlorenen Anzahlungen von spanischen Banken zurückfordern. Diese sind verpflichtet, die Anzahlungen für Immobilien in Spanien bei einer Insolvenz des Bauträgers an den Käufer zurückzubezahlen. Internationale Medien wie El Mundo (Spanien) oder The Guardian und BBC (Großbritannien) haben ausführlich über diese Rettung der geprellten Immobilienkäufer berichtet. Nur fast alle deutschen Investoren sind noch ahnungslos, dass ihr verloren geglaubtes Geld nun zurückgeholt werden kann!

Während der Finanzkrise 2008 und dem Einbruch des Immobilienmarktes sind zahlreiche Bauträger und -unternehmen in Spanien Konkurs gegangen oder verschwunden. Der Immobilienbau wurde nie begonnen oder fertig gestellt. Zahlreiche Immobilienkäufer haben so getätigte Off-Plan-Anzahlungen verloren und die gekaufte Immobilie nie erhalten. Die Rückzahlung der Anzahlungen im Insolvenzverfahrens ist dabei wenig aussichtsreich: Die Käufer werden als normale Gläubiger erst ausbezahlt, wenn die Ansprüche bevorrechtigter Gläubiger, wie dem Finanzamt, vollständig bedient worden sind.

Laut Grundsatzurteil des Obersten Gerichts in Spanien vom 21. Dezember 2015 haften Banken und Bauträger nun für Verluste. Nach spanischem Recht sind die Banken verpflichtet, eingenommene Anzahlungen auf ein separates Konto einzuzahlen und eine Bankgarantie zu erstellen. Demnach haften die Banken für die Rückzahlung der Einlagen, falls der Bauträger die Immobilie nicht übergibt.

"Die rechtliche Grundlage ist eindeutig", erklärt Rainer Klassen, Geschäftsführer von Spanish Legal Reclaims, den Spezialisten für gesetzliche Rückforderungen von spanischen Finanzbehörden, -instituten und Privatunternehmen. "Die betroffenen Institute verteidigen ihre Interessen natürlich mit hochqualifizierten Rechtsanwälten.

Stellen Sie sicher, dass ihre Rechtsberater auf diesen Sachverhalt spezialisiert sind. Unsere Fachanwälte sichern auf jeden Fall eine vollständige Rückzahlung der Anzahlung." Spanish Legal Reclaims (rueckzahlung-spanien.de) bietet Geschädigten dazu eine kostenfreie Voruntersuchung an. Dabei werden Honorarkosten nur bei Prozessgewinn fällig - und finanzieren sich aus ebenfalls zu zahlenden Zinserträgen.

Quelle: Spanish Legal Reclaims (ots)

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