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Kreisverkehr: Wer einfährt, muss die Vorfahrt achten!

Archivmeldung vom 22.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Kreisverkehre erleben in den letzten Jahrzehnten auch in Deutschland eine Renaissance. Das runde, blaue Verkehrszeichen mit den drei weißen Pfeilen und das Schild "Vorfahrt gewähren" kennzeichnen zusammen einen Kreisverkehr. Bild: "obs/TÜV Rheinland AG"
Kreisverkehre erleben in den letzten Jahrzehnten auch in Deutschland eine Renaissance. Das runde, blaue Verkehrszeichen mit den drei weißen Pfeilen und das Schild "Vorfahrt gewähren" kennzeichnen zusammen einen Kreisverkehr. Bild: "obs/TÜV Rheinland AG"

Kreisverkehre erleben in den letzten Jahrzehnten auch in Deutschland eine Renaissance. Das runde, blaue Verkehrszeichen mit den drei weißen Pfeilen und das Schild "Vorfahrt gewähren" kennzeichnen zusammen einen Kreisverkehr. Das bedeutet grundsätzlich: "Wer im Kreis fährt, hat Vorrang. Wer in den Kreis einfahren will, muss immer die Vorfahrt gewähren", sagt Hans-Ulrich Sander, Verkehrsexperte des TÜV Rheinland.

Deshalb das Tempo erheblich reduzieren und dem Kreise mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Sander: "Wenn der Verkehr es zulässt, fließend einfädeln, ansonsten so lange warten, bis ein sicheres Einfahren möglich ist.

Auf Radler und Fußgänger achten

Laut Straßenverkehrsordnung darf bei der Einfahrt nicht geblinkt werden, obwohl ein Richtungswechsel stattfindet. Beim Verlassen hingegen muss der rechte Blinker gesetzt werden. Verstöße kann die Polizei mit Bußgeldern ahnden. Außerdem ist beim Abbiegen auf Radfahrer oder Fußgänger, die die Straße überqueren, zu achten. Hier gilt besondere Rücksichtnahme. Ihnen ist stets Vorrang zu gewähren, wenn nötig, beim Verlassen des Kreisverkehrs anhalten. Ausnahme: Es gibt eine besondere Beschilderung.

Halten und Parken im Rondell verboten

Das Halten, Parken oder Zurücksetzen im Rondell ist grundsätzlich verboten. "Die durch eine durchgezogene, weiße Linie gekennzeichnete Mittelinsel darf nicht überfahren werden. Ausnahme: Lastzüge, Busse oder Gespanne, die wegen ihrer Länge den Kreisverkehr sonst nicht passieren könnten", erklärt TÜV Rheinland-Fachmann Sander. Allerdings muss das für andere Verkehrsteilnehmer ohne Risiko sein.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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