Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht BGH stärkt Rechte der Mieter bei Wohnungsrenovierung

BGH stärkt Rechte der Mieter bei Wohnungsrenovierung

Archivmeldung vom 18.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Mieter bei der Wohnungsrenovierung gestärkt: Klauseln, die dem Mieter einer unrenoviert übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegen, sind unwirksam, urteilte der BGH am Mittwoch.

Solche Klauseln verpflichteten den Mieter zur Beseitigung sämtlicher Gebrauchsspuren des Vormieters und führe dazu, dass der Mieter die Wohnung vorzeitig renovieren oder gegebenenfalls in einem besseren Zustand zurückgeben müsste als er sie selbst vom Vermieter erhalten habe.

Zusätzlich entschied das Gericht, dass ein Anspruch auf eine anteilige Übernahme der Renovierungskosten beim Auszug nach einer Quotenabgeltungsklausel nicht besteht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte acryl in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige