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Neugierige Dashcam Nachbarin fühlte sich von Autokamera gestört

Archivmeldung vom 02.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"

Bei sogenannten Dashcams handelt es sich um Kameras, die in Autos angebracht sind. Ist der PKW irgendwo abgestellt und registriert der Bewegungsmelder einen Menschen, der sich nähert, schalten sie sich automatisch ein. Das passte der Nachbarin einer Dashcam-Besitzerin nicht. Sie fühlte sich immer dann, wenn das Auto nahe ihrem eigenen Grundstück geparkt war, überwacht.

Vor Gericht setzte sie sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS damit durch. Man müsse hier abwägen zwischen den Interessen der Autobesitzerin, eventuelle Sachbeschädigungen an ihrem PKW dokumentieren zu können, und dem Recht der Nachbarn auf informationelle Selbstbestimmung. Letzteres überwiege hier, weswegen die Kamera ausgeschaltet werden müsse.

(Landgericht Memmingen, Aktenzeichen 22 O 1983/13)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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