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Mundt: Google-Entscheidung zeigt Bedeutung der Wettbewerbsbehörden

Archivmeldung vom 28.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Bild: Bundeskartellamt
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Bild: Bundeskartellamt

Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt sieht die Entscheidung der EU-Kommission, den Suchmaschinenkonzern Google mit einer Rekord-Wettbewerbsstrafe von 2,42 Milliarden Euro zu belegen, als Beweis für die große Bedeutung von Wettbewerbsbehörden in der digitalen Welt. "Die Entscheidung der Kommission zeigt, dass die Wettbewerbsbehörden im Umgang mit den Internetgiganten eine ganz zentrale Rolle einnehmen", sagte Mundt dem "Handelsblatt".

Die Arbeit der EU-Wettbewerbshüter und des Bundeskartellamts ergänze sich "in sinnvoller Weise". Beim Verfahren der EU-Kommission gegen Google gehe es darum, dass ein Unternehmen seine Marktmacht missbraucht, indem es eigene Tochterfirmen bevorzugt und damit Wettbewerber benachteiligt. Im derzeit laufenden Verfahren des Bundeskartellamts gegen das soziale Netzwerk Facebook gehe es um die Frage, ob ein Missbrauch von Marktmacht auch durch einen möglicherweise unangemessenen Umgang mit den Daten der Nutzer begründet sein kann.

"Beides sind ganz zentrale Fragen, um den Wettbewerb in der digitalen Welt für die Zukunft sicher zu stellen", sagte Mundt. Das Bundeskartellamt will noch in diesem Jahr konkrete Ergebnisse im Verfahren gegen Facebook vorlegen. Die Wettbewerbshüter hatten das Verfahren gegen den US-Konzern Anfang 2016 eingeleitet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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