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Dewes: "Die Botschaft der Schneider-Studie ist verheerend!"

Archivmeldung vom 29.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Karl-Heinz Laube / pixelio.de
Bild: Karl-Heinz Laube / pixelio.de

BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes hat der These des Linzer Wirtschaftsprofessors Friedrich Schneider widersprochen, der gesetzliche Mindestlohn verleite zu mehr Schwarzarbeit. "Dessen Studie gleicht einer Kaffeesatzleserei, weil sich nicht schlüssig belegen und exakt voraussagen lässt, dass die Schattenwirtschaft infolge des Mindestlohns in diesem Jahr - wie behauptet - um 1,5 Milliarden Euro wachsen wird. Der Untersuchung zufolge soll die Zahl der Schwarzarbeiter 2015 um 30.000 auf rund 7,8 Millionen zunehmen. Für die gesellschaftliche Akzeptanz des vom Zoll kontrollierten Mindestlohns sei die Botschaft der Schneider-Studie verheerend, so Dewes.

Die Zollgewerkschaft unterstrich, die starke Zunahme der Beschäftigung zu niedrigen Löhnen in Deutschland und die Flucht in die Schattenwirtschaft in den vergangenen Jahren sei für den Gesetzgeber gerade der Anlass für das Mindestlohngesetz gewesen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hatten 2001 noch 17,4 Prozent der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten für einen Lohn, der weniger als zwei Drittel des Medianbruttolohnes betrug. 2010 erhielten bereits 21,7 Prozent der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten einen solch niedrigen Lohn.

Nach den bisherigen Erfahrungen bei der Kontrolle des Mindestlohns durch den Zoll sieht Dewes keine Anzeichen für den nach der Studie behaupteten Zusammenhang zwischen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und dem Wachstum der Schattenwirtschaft. Im Gegenteil, das Fehlen eines Mindestlohns war in der Vergangenheit ein Anreiz, einen Lohnunterbietungswettbewerb zwischen den Unternehmen auch zu Lasten der sozialen Sicherungssysteme zu führen.

Auch vor dem Hintergrund, dass beim Zoll schon mehrjährige Erfahrungen zu Branchenmindestlöhnen gesammelt werden konnten, seien die in der Studie behaupteten Effekte nicht nachweisbar. Zwar werde von Professor Schneider einschränkend festgestellt, dass die wie auch immer gearteten 'Verwerfungen' durch den Mindestlohn moderat seien und die Lohnuntergrenze auch positive Effekte auf den Arbeitsmarkt habe. Es werde aber nicht erklärt, um welche Verwerfungen es sich handele. Solange müssten die Zahlen in das "Reich der Spekulation" verwiesen werden, erklärte der Zollgewerkschafter.

Auch kann Dewes die Aussage von Professor Schneider nicht nachvollziehen, dass ein regional gestaffelter Mindestlohn "ökonomisch schlauer" gewesen wäre. Nachdem gerade in Ostdeutschland bei der Entlohnung ein Flickenteppich entstanden sei, sei es dem Gesetzgeber zu Recht um eine flächendeckende Lösung gegangen, betonte er. Im Hinblick auf die bis 2017 geltenden Übergangsregelungen empfahl er, dem Mindestlohngesetz Chancen einzuräumen, positive Wirkungen zu entfalten.

Quelle: BDZ - Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (ots)

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