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Uniper klagt gegen Auflagen für Kraftwerk Datteln

Archivmeldung vom 21.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Neubau des Eon-Kraftwerkes Datteln, Block 4. Bild: Arnoldius / de.wikipedia.org
Neubau des Eon-Kraftwerkes Datteln, Block 4. Bild: Arnoldius / de.wikipedia.org

Der Kampf um das Kohlekraftwerk Datteln geht in eine neue Runde. Der Energiekonzern Uniper hat jetzt Klage gegen die aus seiner Sicht zu scharfen Umweltauflagen beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht, wie die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Mittwochausgabe) aus Konzernkreisen erfuhr.

Konkret richtet sich die Klage gegen den aus Sicht von Uniper viel zu geringen Grenzwert, den die Bezirksregierung für den Quecksilber-Ausstoß von Datteln IV vorschreibt. Laut der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 19. Januar 2017 darf Uniper das Kraftwerk nur betreiben, wenn der Ausstoß an Quecksilber im Jahresmittel nicht höher als 0,002 Milligramm pro Kubikmeter Abgas liegt. Dieser Grenzwert liegt deutlich unter den 0,01 Milligramm, die der Gesetzgeber ab 2019 für Bestandsanlagen vorsieht. Uniper habe für Datteln die Erreichung eines Grenzwertes von 0,004 Milligramm pro Kubikmeter angeboten, hieß es weiter. Das sei der Bezirksregierung aber zu wenig gewesen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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